Rot-Grün in Hamburg legt Schutzschild für Mieter:innen auf
| Quelle: SPD Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Nachdem CDU und CSU im Bundesrat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 abgelehnt haben, kann diese auf Landesebene lediglich bis Ende 2025 verlängert werden. Um den Schutz der Mieter:innen dennoch zu gewährleisten, ziehen SPD und Grüne in Hamburg nun zusätzliche Maßnahmen in Betracht.
Mit einem gemeinsamen Antrag schaffen die Regierungsfraktionen eine zentrale Anlaufstelle, die sich gegen überhöhte Mietpreise richten soll. Das Hauptziel dabei ist es, Mietpreisüberhöhungen gemäß § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStrG) konsequenter zu verfolgen. Sollte die Mietpreisbremse dauerhaft außer Kraft gesetzt werden, wird die Verfolgung überhöhter Mieten nur noch über das personalintensive und schwer anwendbare Wirtschaftsstrafgesetz möglich sein.
Deshalb drängt die Rot-Grüne Koalition auf eine Reform des Gesetzes auf Bundesebene. Geplant ist unter anderem der Wegfall des subjektiven Tatbestands, der das Ausnutzen einer Mangellage definiert. Über den o.g. Antrag wird die Hamburgische Bürgerschaft am 26. Februar 2025 abstimmen.
Martina Koeppen, Wikipedia, CC BY-SA 3.0
Martina Koeppen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Hamburg, äußert sich dazu: »Eine Tat sagt mehr als tausend Worte: Die Union hat inmitten einer der schwersten Wohnungsmarkt-Krisen eine Verlängerung der Mietpreisbremse im Bundesrat abgelehnt, obwohl auch die Mietervereine ihren Erhalt fordern. Wenn es Rot-Grün im Bund nicht doch noch gelingt, die Union vom Holzweg zu führen, wird das für Hamburg als Stadt der Mieterinnen und Mieter gravierende Folgen haben. Seit der Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die SPD im Jahr 2011 setzt Hamburg alle Hebel in Bewegung, um Mieter:innen vor ungerechtfertigten Mietpreissteigerungen zu schützen. Mit der neuen Anlaufstelle stärken wir den Wohnraumschutz und sorgen für eine bessere Durchsetzung des bestehenden Rechts. Gleichzeitig fordern wir auf Bundesebene eine Reform des Wirtschaftsstrafgesetzes und eine deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens, um Mietwucher wirksamer bekämpfen zu können.«
Die meisten Vermieter:innen werden sich auf diese bevorstehenden Veränderungen einstellen müssen.
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