Parkhaus Rödingsmarkt 14 jetzt unter Denkmalschutz gestellt

// IN KÜRZE
Das Parkhaus Rödingsmarkt 14 in Hamburg ist unter Denkmalschutz gestellt worden, um es als stadtbildprägendes und geschichtlich besonderes Kulturdenkmal für nachfolgende Generationen zu erhalten. Die Eigentümerin des Gebäudes und das Denkmalschutzamt sprechen über Konzepte für die Weiterentwicklung des Standortes. Hierbei sollen auch Ideen aus der Stadtgesellschaft berücksichtigt werden. 1950 kamen Parkhäuser in größere Städte, um den Autoverkehr zu bewältigen.

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Das Parkhaus Rödingsmarkt 14 ist nun als stadtbildprägendes Kulturdenkmal für nachfolgende Generationen gesichert. Das Denkmalschutzamt hat aus architektur-, verkehrs- sowie sozial- und stadtgeschichtlichen Gründen einen Denkmalwert bestätigt.

Die Eigentümerin des Gebäudes, die Sprinkenhof GmbH, kommuniziert bereits mit dem Denkmalschutzamt über Konzepte einer denkmalgerechten Weiterentwicklung des Standorts. Ideen der Stadtgesellschaft sollen dabei berücksichtigt werden.

Symbolfoto: Parkhaus in der Nähe des Rödingsmarkts

Mit Beginn der 1950er Jahre zogen Parkhäuser in die Städte der neuen Bundesrepublik Deutschland ein. Sie sind ein Resultat des Leitbildes der modernen und autogerechten Stadt. Im Auftrag der Sprinkenhof wurde 1964 - 65 das siebengeschossige Parkhaus Rödingsmarkt erbaut und ist gerade im Inneren ein Beispiel für ein frühes, innerstädtisches Parkhaus mit hohem gestalterischem Anspruch. Mit seinen rund 1.000 Stellplätzen war es zu seiner Entstehungszeit das größte Parkhaus der Stadt.

Carsten Brosda

@CarstenBrosda

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien, sagte dazu: "Das Parkhaus am Rödingsmarkt ist ein außergewöhnliches Denkmal. Dieses Parkhaus zeigt, dass es mehr ist als nur ein Ort zum Parken. Es ist ein architektonisches Juwel der Nachkriegsmoderne in Hamburg, dessen Besonderheiten unbedingt erhalten werden müssen."


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