Deutsche Urlauberin festgenommen

Haftbefehl wegen Kennzeichenmissbrauch!

// IN KÜRZE
Eine 31-jährige deutsche Staatsangehörige wurde am Montag bei der Ausreisekontrolle in Hamburg von der Bundespolizei überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass sie seit Mai 2024 mit einem Haftbefehl wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz gesucht wurde. Ihr drohten entweder eine Geldstrafe von 900 Euro oder 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Die Frau konnte die geforderten 981 Euro (einschließlich Verfahrenskosten) bezahlen und wurde danach entlassen.

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Am Montag begab sich eine 31-jährige deutsche Staatsangehörige auf einen Flug von Hamburg nach Istanbul. Gegen 16:15 Uhr stellte sie sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle, wo sie von Kräften der Bundespolizei überprüft wurde.

Die anschließende Fahndungsabfrage offenbarte ein ernstes Problem: Die Frau war seit Mai 2024 von der Staatsanwaltschaft Oldenburg per Haftbefehl gesucht. Der Haftbefehl ging auf eine strafbare Handlung zurück, die Kennzeichenmissbrauch und vorsätzlichen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz umfasste. Dies führte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen in Höhe von jeweils 30 Euro. Alternativ sah der Haftbefehl 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vor.

Zusätzlich fielen Verfahrenskosten in Höhe von 81 Euro an, was die gesamte Summe auf 981 Euro erhöhte. Die Frau konnte den geforderten Betrag zahlen und wurde daraufhin aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.


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