Grenzkontrolle mit Folgen

Spanierin wegen Haftbefehl in U-Haft!

// IN KÜRZE
Eine 38-jährige Spanierin wurde am Dienstag bei einer Ausreisekontrolle in Hamburg von der Bundespolizei aufgegriffen. Es stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vorlag, da sie wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gesucht wurde. Sie musste 3.724,50 Euro zahlen oder eine 90-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten, konnte jedoch die Geldsumme nicht aufbringen. Daher wurde sie in die Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis gebracht.

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Am Dienstag wollte eine 38-jährige spanische Staatsangehörige von Hamburg nach London Stansted fliegen.

Gegen 15:30 Uhr wurde sie von Kräften der Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle überprüft.

Die Fahndungsabfrage ergab, dass die Reisende seit Mitte Mai 2025 per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gesucht wurde.

Der Tatvorwurf lautet: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Für diese Vergehen waren 90 Tagessätze zu jeweils 40 Euro zu zahlen. Hinzu kamen Kosten in Höhe von 124,50 Euro. Alternativ standen 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Haftbefehl.

Die Reisende konnte die geforderten 3.724,50 Euro nicht aufbringen.

Folglich wurde die Spanierin in die Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis eingeliefert.


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