Pfefferspray im Handgepäck

Flughafen-Alarm in Frankfurt!

// IN KÜRZE
Am Samstag wollte eine 34-jährige Deutsche von Hamburg nach Frankfurt reisen. Bei der Sicherheitskontrolle entdeckten Luftsicherheitsassistenten in ihrem Rucksack ein verdächtiges Objekt, das sich als Pfefferspray herausstellte. Da es nicht die notwendigen Prüfzeichen hatte und keinen Hinweis zur Tierabwehr aufwies, wurde es als verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz eingestuft. Die Bundespolizei stellte das Pfefferspray sicher und erhob eine Strafanzeige gegen die Frau, die angab, es zur Selbstverteidigung mitzuführen.

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Am Samstag nahm eine 34-jährige deutsche Staatsangehörige ihre Reise von Hamburg nach Frankfurt auf. Gegen 10:30 Uhr legte sie ihren Rucksack bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Doch die Luftsicherheitsassistenten entdeckten im Inneren des Gepäckstücks etwas Verdächtiges.

Die Bundespolizei wurde sofort hinzugezogen, um das Gepäck genauer zu untersuchen. Bei der Kontrolle kam ein Pfefferspray zum Vorschein. Da dieses jedoch nicht mit den erforderlichen Prüfzeichen versehen war und zudem keinerlei Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, stellte es einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz dar. Die Bundespolizei sah sich gezwungen, das Pfefferspray sicherzustellen.

Die Frau sah sich einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gegenüber. Auf die Frage nach dem Grund für den Transport des Pfeffersprays erklärte sie: "Ich führe es zur Selbstverteidigung mit."

Trotz des Vorfalls konnte die 34-Jährige schließlich ihre Reise fortsetzen.


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