Syrischer Flüchtling mit Haftbefehl bei Ausreisekontrolle geschnappt!

// IN KÜRZE
Ein 28-jähriger Syrer wurde am Donnerstag bei der Ausreisekontrolle am Hamburger Flughafen überprüft und stellte sich als gesuchter Person heraus. Gegen ihn lag ein Haftbefehl des Landgerichts Lübeck vor, da er des Führens eines nicht versicherten Fahrzeugs beschuldigt wurde. Er musste eine Geldstrafe von insgesamt 2.081 Euro zahlen, um einer 20-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen. Nachdem er die Summe entrichtet hatte, wurde er von der Bundespolizei wieder entlassen.

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Am Donnerstag wollte ein 28-jähriger syrischer Staatsangehöriger von Hamburg nach Istanbul fliegen.

Gegen 16:00 Uhr stellte er sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle an, wo er von Kräften der Bundespolizei überprüft wurde.

Die Fahndungsabfrage ergab, dass der Reisende seit dem 17. April 2025 von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Lübeck per Haftbefehl gesucht wurde. Der Tatvorwurf lautete: Dulden des Führens eines nicht versicherten Fahrzeugs.

Ihm drohte eine Geldstrafe von insgesamt 40 Tagessätzen, die jeweils 50 Euro betrugen. Alternativ sah der Haftbefehl eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen vor. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 81 Euro.

Der Reisende war jedoch in der Lage, die geforderten 2.081 Euro zu zahlen und konnte daraufhin die polizeiliche Maßnahme ohne weitere Konsequenzen verlassen.


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