Verhaftung im Hamburger Bahnhof

41-Jähriger mit vier Haftbefehlen geschnappt!

// IN KÜRZE
Am 04.01.2025 wurde ein 41-jähriger Mann im Bahnhof Hamburg Harburg von der Bundespolizei festgenommen. Er war mit vier Haftbefehlen gesucht und hatte ohne gültige Fahrkarte mit einem Zug auf der Strecke Lüneburg - Hamburg Harburg gefahren. Statt einer gültigen Fahrkarte zeigte er ein Dokument einer anderen Person vor. Bei den polizeilichen Maßnahmen versuchte er zu fliehen, stolperte jedoch und fiel zu Boden, wo er widerstandslos gefesselt wurde.

| Quelle:

Am 04. Januar 2025, gegen 12:54 Uhr, wurde ein 41-jähriger Mann, der mit gleich vier Haftbefehlen gesucht wurde, von Bundespolizisten im Bahnhof Hamburg Harburg festgenommen. Der deutsche Staatsbürger war zuvor mit einem Metronomzug auf der Strecke Lüneburg - Hamburg Harburg unterwegs und besaß dabei keine gültige Fahrkarte.

Als er sich einem Zugbegleiter gegenüber rechtfertigte, zeigte er eine Fahrkarte vor, die jedoch auf eine andere Person ausgestellt war. Daraufhin wurde die Bundespolizei zum nächsten Halt des Zuges, dem Bahnhof Hamburg Harburg, gerufen.

Während der Maßnahmen der Bundespolizei auf dem Bahnsteig versuchte der 41-Jährige plötzlich, durch Flucht zu entkommen. Doch nach wenigen Metern stolperte er und fiel zu Boden. Die Bundespolizisten fesselten den Mann umgehend und ohne Widerstand.

Eine anschließende Überprüfung seiner Personalien erbrachte gleich vier Festnahme-Ausschreibungen:

1. 5 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder eine sofortige Zahlung von 150 EUR wegen Betrugs durch Unterlassen; ursprüngliche Strafe: 40 Tagessätze à 30 EUR.

2. 18 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder eine sofortige Zahlung von 540 EUR wegen Körperverletzung; ursprüngliche Strafe: 90 Tagessätze à 30 EUR.

3. 34 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder eine sofortige Zahlung von 1.462 EUR wegen fahrlässiger Körperverletzung und Sachbeschädigung; ursprüngliche Strafe: 60 Tagessätze à 43 EUR.

4. 51 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder eine sofortige Zahlung von 1.530 EUR wegen Beleidigung; ursprüngliche Strafe: 90 Tagessätze à 30 EUR.

Insgesamt hatte der Gesuchte somit eine fällige Geldstrafe von 3.682 EUR nicht beglichen und sieht sich nun der Notwendigkeit ausgesetzt, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 108 Tagen abzusitzen.

Streife der Bundespolizei in der Wandelhalle (Symbolbild, © Bundespolizei)

Der Mann wurde daraufhin dem Bundespolizeirevier Hamburg Harburg zugeführt. Eine Alkoholisierung konnte nicht festgestellt werden, und ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit.

Doch die Probleme für den gesuchten Mann waren damit noch längst nicht zu Ende...


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