S-Bahn-Fahrer ohne Ticket und mit Haftbefehl festgenommen!

// IN KÜRZE
Am 25.09.2024 wurde ein 58-jähriger Deutscher ohne Fahrausweis in einer S-Bahn von Hamburg-Hauptbahnhof nach Hamburg-Altona entdeckt. Da er sich gegenüber den DB-Sicherheitsmitarbeitern nicht ausweisen konnte, wurde die Bundespolizei alarmiert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Schwerin vorlag. Der Mann, der wegen Nötigung und Erschleichens von Leistungen verurteilt worden war, wurde seit Ende August 2024 gesucht, da er eine Geldstrafe von 960 Euro nicht beglichen hatte.

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Am 25. September 2024, gegen 16:20 Uhr, ereignete sich ein bemerkenswerter Vorfall, der die Aufmerksamkeit der Bundespolizeiinspektion Hamburg auf sich zog. Ein 58-jähriger deutscher Staatsangehöriger wurde ohne gültigen Fahrausweis in einer S-Bahn von Hamburg-Hauptbahnhof nach Hamburg-Altona entdeckt.

Da der Mann sich gegenüber den Sicherheitskräften der Deutschen Bahn nicht ausweisen konnte, um eine Fahrpreisnacherhebung zu ermöglichen, wurde eine Streife der Bundespolizei nach Altona gerufen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der Verdächtige aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Schwerin zur Festnahme ausgeschrieben war.

Der Mann war seit Ende August 2024 gesucht, nachdem er wegen Nötigung und Erschleichens von Leistungen verurteilt worden war. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 960 Euro hatte er bisher nicht beglichen, und auch einer Ladung zum Strafantritt, um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen zu verbüßen, war er nicht nachgekommen.

Zugang zum Bahnhof Altona (Symbolbild)

Bei seiner Festnahme wurde er in das Bundespolizeirevier am Bahnhof Altona gebracht. Ein durchgeführter Atemalkoholtest offenbarte alarmierende 3,03 Promille. Ein herbeigerufener Arzt bestätigte daraufhin die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes.

Nachdem die bundespolizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, wurde der 58-Jährige in die Untersuchungshaftanstalt überführt. Ferner wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen eingeleitet, da er ohne gültigen Fahrschein unterwegs war.

Die weiteren Ermittlungen liegen nun in den Händen des Ermittlungsdienstes der Bundespolizeiinspektion Hamburg.


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