45 Tage Haft und mehr!
| Quelle: Bundespolizei Hamburg
Am 15. Januar 2025, gegen 10:40 Uhr, nahmen Bundespolizisten in der S-Bahnstation Elbbrücken einen per Haftbefehl gesuchten Mann (50) fest. Dieser polizeilich bekannte Täter, der unter anderem wegen Eigentumsdelikten aktenkundig ist, wurde seit Anfang Januar 2025 von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen Leistungserschleichung gesucht.
Der Verurteilte hatte eine geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.436,00 Euro nicht beglichen und war seither untergetaucht. Nun hat er zudem eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen zu verbüßen.
Zusätzlich wurde der stark alkoholisierte Mann, der bei einem Atemalkoholtest einen Wert von 1,79 Promille aufwies, auch aufgrund von zwei Fahndungsnotierungen zur Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht. Diese betrafen Diebstahlsdelikte sowie weitere Leistungserschleichungen, wie das Fahren ohne Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Zuvor war der 50-Jährige in einer fahrenden S-Bahn der Linie S 3 zwischen den Haltepunkten Harburg-Rathaus und Elbbrücken von einem Mitarbeiter des DB-Sicherheitsdienstes ohne gültigen Fahrschein angetroffen worden. Da der »Fahrgast« es verweigerte, sich auszuweisen, wurde eine Streifenwagenbesatzung der Bundespolizeiinspektion Hamburg zur Klärung der Personalien angefordert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung brachte die oben genannten Fahndungsnotierungen ans Licht: einen Haftbefehl sowie zwei Aufenthaltsermittlungen. Der gesuchte Mann wurde gefesselt und mit einem Funkstreifenwagen der Bundespolizei zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof gebracht. Ein angeforderter Arzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes.
Ein weiteres Strafverfahren wegen Leistungserschleichung wurde eingeleitet. Nach Abschluss der Maßnahmen durch die Bundespolizei wurde der polizeilich bekannte Mann in eine Haftanstalt überführt, um die Freiheitsstrafe anzutreten.
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