Festnahme eines gesuchten Mannes in Elbbrücken

45 Tage Haft und mehr!

// IN KÜRZE
Am 15. Januar 2025 wurde ein 50-jähriger Mann in der S-Bahnstation Elbbrücken von der Bundespolizei festgenommen, nachdem er aufgrund eines Haftbefehls gesucht wurde. Der polizeilich bekannte Mann hatte eine Geldstrafe von 1.436 Euro wegen Eigentumsdelikten nicht bezahlt und war untergetaucht. Nun muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen verbüßen. Zudem war der stark alkoholisierte Mann (1,79 Promille) mit zwei Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Diebstahl und weiteren Leistungserschleichungen gesucht.

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Am 15. Januar 2025, gegen 10:40 Uhr, nahmen Bundespolizisten in der S-Bahnstation Elbbrücken einen per Haftbefehl gesuchten Mann (50) fest. Dieser polizeilich bekannte Täter, der unter anderem wegen Eigentumsdelikten aktenkundig ist, wurde seit Anfang Januar 2025 von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen Leistungserschleichung gesucht.

Der Verurteilte hatte eine geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.436,00 Euro nicht beglichen und war seither untergetaucht. Nun hat er zudem eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen zu verbüßen.

Atemalkoholtest (Symbolfoto: Polizei Mettmann)

Zusätzlich wurde der stark alkoholisierte Mann, der bei einem Atemalkoholtest einen Wert von 1,79 Promille aufwies, auch aufgrund von zwei Fahndungsnotierungen zur Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht. Diese betrafen Diebstahlsdelikte sowie weitere Leistungserschleichungen, wie das Fahren ohne Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Bundespolizeistreife im Hauptbahnhof (Symbolbild, © Bundespolizei)

Zuvor war der 50-Jährige in einer fahrenden S-Bahn der Linie S 3 zwischen den Haltepunkten Harburg-Rathaus und Elbbrücken von einem Mitarbeiter des DB-Sicherheitsdienstes ohne gültigen Fahrschein angetroffen worden. Da der »Fahrgast« es verweigerte, sich auszuweisen, wurde eine Streifenwagenbesatzung der Bundespolizeiinspektion Hamburg zur Klärung der Personalien angefordert.

Symbolbild: Streifenwagen der Hamburger Polizei

Die fahndungsmäßige Überprüfung brachte die oben genannten Fahndungsnotierungen ans Licht: einen Haftbefehl sowie zwei Aufenthaltsermittlungen. Der gesuchte Mann wurde gefesselt und mit einem Funkstreifenwagen der Bundespolizei zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof gebracht. Ein angeforderter Arzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes.

Ein weiteres Strafverfahren wegen Leistungserschleichung wurde eingeleitet. Nach Abschluss der Maßnahmen durch die Bundespolizei wurde der polizeilich bekannte Mann in eine Haftanstalt überführt, um die Freiheitsstrafe anzutreten.


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