Festnahme eines gesuchten Mannes im Hamburger Hauptbahnhof

// IN KÜRZE
Am 06.01.2025 wurde ein 54-jähriger Mann im Hamburger Hauptbahnhof von der Bundespolizei festgenommen. Zuvor war er in einem ICE zwischen Altona und dem Hauptbahnhof ohne Fahrschein und stark alkoholisiert angetroffen worden. Da er sich nicht ausweisen wollte, wurde die Polizei informiert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Potsdam vorlag. Der Mann hatte eine Geldstrafe von 980 Euro wegen falscher Verdächtigung seit Mitte Dezember 2024 nicht beglichen.

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© Symbolfoto: Eine Streife der Bundespolizei an einem im Hamburger Hauptbahnhof einfahrenden ICE- Foto-Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg

Am 6. Januar 2025, gegen 08:45 Uhr, gelang es Bundespolizisten, einen mit Haftbefehl gesuchten Mann (54) im Hamburger Hauptbahnhof festzunehmen. Zuvor war der deutsche Staatsangehörige in einem fahrenden ICE zwischen dem Bahnhof Altona und dem Hamburger Hauptbahnhof von einem Zugbegleiter stark alkoholisiert und ohne gültigen Fahrschein angetroffen worden.

Da sich der "Fahrgast" weigerte, sich für die notwendige Fahrpreisnacherhebung auszuweisen, wurde bei der Einfahrt des Zuges im Hauptbahnhof eine Streife der Bundespolizei angefordert. Eine fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen ihn eine Ausschreibung zur Festnahme vorlag. Der Mann, der seit Mitte Dezember 2024 mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen "falscher Verdächtigung" gesucht wurde, hatte eine geforderte Geldstrafe in Höhe von 980 Euro nicht gezahlt und war zudem einer Ladung zum Strafantritt nicht nachgekommen.

Atemalkoholtest (Symbolfoto: Polizei Mettmann)

Der 54-Jährige wurde anschließend in das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof gebracht. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,69 Promille. Ein angeforderter Arzt stellte im weiteren Verlauf die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes fest.

Gegen den Beschuldigten wurde ein entsprechendes Strafverfahren wegen des Verdachts auf Leistungserschleichung (Fahren ohne Fahrschein) eingeleitet. Nach Abschluss der Maßnahmen der Bundespolizei wurde der Gesuchte zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen in die Untersuchungshaftanstalt überstellt.


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