Festnahme wegen Haftbefehl!

Bundespolizei stoppt alkoholisierte Fahrgast ohne Fahrschein

// IN KÜRZE
Am 13.09.2024 wurde ein 49-jähriger polnischer Mann von der Bundespolizei in Hamburg kontrolliert, nachdem er ohne Fahrausweis mit einem Zug gefahren war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen vorlag. Er war wegen Diebstahls verurteilt worden und hatte eine Geldstrafe von 150 Euro nicht gezahlt, weshalb ein Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen angeordnet wurde. Der Mann wurde ins Bundespolizeirevier im Bahnhof Harburg gebracht.

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Am 13. September 2024, gegen 09:00 Uhr, wurde eine Streife der Bundespolizeiinspektion Hamburg auf einen 49-jährigen polnischen Staatsangehörigen aufmerksam, der ohne gültigen Fahrausweis mit einem Zug von Lüneburg nach Hamburg-Harburg unterwegs war.

Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der Mann aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Bremen zur Festnahme ausgeschrieben war. Seit Mitte Mai 2024 wurde er wegen Diebstahls geringwertiger Sachen gesucht. Er hatte eine fällige Geldstrafe in Höhe von 150 Euro bisher nicht beglichen und war zudem einer Ladung zum Strafantritt zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen nicht nachgekommen.

Atemalkoholtest (Symbolfoto: Polizei Mettmann)

Die Bundespolizei führte den polnischen Staatsangehörigen daraufhin zum Bundespolizeirevier im Bahnhof Harburg. Ein Atemalkoholtest ergab einen alarmierenden Wert von 2,94 Promille. Ein herbeigerufener Arzt stellte anschließend die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes fest.

Nach Abschluss der Maßnahmen der Bundespolizei wurde er der Untersuchungshaftanstalt zugeführt. Aufgrund des Fahrens ohne Fahrschein wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen eingeleitet.

Die weiteren Ermittlungen übernimmt der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg.


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