Serbe scheitert beim Ausreisen nach Antalya!
| Quelle: Bundespolizei Flughafen
Am Samstagmorgen plante ein 53-jähriger serbischer Staatsangehöriger, von Hamburg nach Antalya zu fliegen. Gegen 8:30 Uhr stellte er sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle, wo er von den Kräften der Bundespolizei überprüft wurde.
Bei dieser Kontrolle ergab die Fahndungsabfrage, dass gegen den Mann gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg sucht ihn seit Mai 2024. Grund dafür ist Betrug; er war verurteilt worden, 90 Tagessätze à 30 Euro zu zahlen. Alternativ hätte er 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen.
Der zweite Haftbefehl stammt vom 5. September 2024 und wurde von der Staatsanwaltschaft Lüneburg ausgestellt. Auch hier stand Betrug im Vordergrund. In diesem Fall sollte der Serbe 40 Tagessätze zu jeweils 50 Euro begleichen oder alternativ 40 Tage in Haft verbringen.
Da der Mann nicht in der Lage war, die geforderte Gesamtsumme von 4.700 Euro zu zahlen, wandte er sich in seiner Not an seinen Sohn. Dieser konnte ihm helfen und die erforderlichen 4.700 Euro bei der Polizeiinspektion Buchholz in der Nordheide einzahlen.
Dank der Unterstützung seines Sohnes wurde der Vater aus der polizeilichen Maßnahme entlassen, doch trotz dieser Wendung verpasste er seinen Flug in die Türkei.
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Die sozialen Vermieter Hamburgs fordern eine signifikante Verkürzung der Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), erklärte, dass Erfahrungen der VNW-Mitglieder gezeigt haben, dass die Verfahren durch verzögerte Nachforderungen der Bauprüfabteilungen erheblich verlängert werden. Im Rahmen einer Expertenanhörung im Stadtentwicklungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft betonte er die Notwendigkeit, dass die Bauaufsichtsbehörde zeitnah eine Vollständigkeits-Bestätigung oder Nachforderungen für fehlende Unterlagen ausstellt.