Filipinos Koffer birgt gefährliches Geheimnis!
| Quelle: Bundespolizei Flughafen
© Springmesser
Am Samstagabend plante ein 44-jähriger philippinischer Staatsangehöriger, von Hamburg über Amsterdam nach Hongkong zu reisen. Nach dem Einchecken seines Koffers bei der Airline machte er sich auf den Weg zu seinem Gate und wartete gespannt auf das Boarding.
Währenddessen wurde sein Gepäckstück von den Kontrollkräften geröntgt. Dabei fiel ein verdächtiger Gegenstand auf, der die Beamten alarmierte. Der Fluggast wurde umgehend ausgerufen und eine Gepäckzusammenführung fand in Begleitung von Kräften der Bundespolizei statt.
Bei der Öffnung des Koffers kam ein Springmesser zum Vorschein. Dieses kann als verbotener Gegenstand gemäß dem Waffengesetz kategorisiert werden. Die Bundespolizei stellte das Messer sicher und leitete die entsprechenden Maßnahmen ein.
Der Mann sah sich einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gegenüber und musste zudem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro zahlen. Auf die Frage zum Tatvorwurf erklärte er: "Ich benutze das Messer bei meiner Arbeit als Seemann regelmäßig."
Nach dieser Episode konnte der Reisende schließlich die polizeilichen Maßnahmen hinter sich lassen und seiner Reise fortsetzen.
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