Rumäne muss 1.200 Euro zahlen!
| Quelle: Bundespolizei Flughafen
Am Sonntag plante ein 35-jähriger rumänischer Staatsbürger, von Hamburg nach Chisinau zu fliegen. Gegen 11 Uhr stellte er sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle an, wo er von den Kräften der Bundespolizei gründlich überprüft wurde.
Bei der eingehenden Fahndungsabfrage kam ans Licht, dass der Reisende seit Februar 2025 von der Staatsanwaltschaft Hannover per Haftbefehl gesucht wurde. Der Vorwurf lautete: Diebstahl. Um dem Haftbefehl zu entkommen, musste er eine Geldstrafe von insgesamt 80 Tagessätzen à 30 Euro begleichen. Bedauerlicherweise hatte der Mann bis zu diesem Zeitpunkt nur einen Teil der geforderten Summe bezahlt, sodass nun noch 1.200 Euro ausstanden. Alternativ war eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen im Haftbefehl enthalten.
Glücklicherweise konnte der Reisende die geforderten 1.200 Euro aufbringen und wurde anschließend aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Doch sein Flieger war bereits weg - die Verspätung hatte ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht.
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