Laut Umfrage könnte Amoklauf verhindert werden

// IN KÜRZE
Eine Umfrage von NDR Info und Panorama 3 hat ergeben, dass viele Waffenbehörden in Deutschland nicht in der Lage sind, Amokläufe zu verhindern. Dies bestätigte der Münsteraner Polizeirechtsexperte Prof. Markus Thiel. Anlass für die Umfrage war der Terroranschlag im März 2023 in Hamburg, bei dem acht Menschen starben, der hätte mit den öffentlich bekannten Ermittlungserkenntnissen verhindert werden können.

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Viele Waffenbehörden in Deutschland sind offenbar nicht in der Lage, Amokläufe zu verhindern. Das zeigt die Auswertung einer bundesweiten Umfrage von NDR Info und dem Politikmagazin Panorama 3. Anlass für die Umfrage war der Amoklauf in Hamburg im März 2023.

Die Auswertung der Umfrage zeige, dass die bisherigen Verfahrensregelungen zu schwerfällig seien, so der Münsteraner Polizeirechtsexperte Prof. Markus Thiel. Die Tat hätte nach Auswertung öffentlicher Ermittlungserkenntnisse und deren jüngster Einordnung durch Polizeirechtsexpert*innen sowie Psycholog*innen mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden können.

Nach Einschätzung des Polizeirechtsexperten Markus Thiel hat die bisherige Arbeitsweise der zuständigen Hamburger Waffenbehörde es dem Schützen Phillipp F. am 9. März offenbar leicht gemacht, mit einer legalen Waffe eine Versammlung der Zeugen Jehovas aufzusuchen. Insbesondere eine frühzeitige Einbindung von externen Sachverständigen wäre seiner Ansicht nach sinnvoll gewesen.

Waffenbehörden registrieren nicht nur, wie viele legale Waffen in einer Stadt oder Gemeinde im Umlauf sind. Sie sollen auch verhindern, dass unberechenbare oder gefährliche Menschen Schusswaffen besitzen. Die Hamburger Waffenbehörde wurde vor dem labilen Zustand von Philipp F. gewarnt und hätte einfachen Zugang zu Hinweisen auf seine Gewaltbereitschaft gehabt. Wäre sie den Hinweisen gewissenhaft nachgegangen und hätte auf die Expertise von Polizei und Psycholog*innen zurückgegriffen, hätte Philipp F. wohl rechtzeitig entwaffnet werden können, so die Auswertung von Thiel.

Ein Vorwurf auf den die Hamburger Innenbehörde mit Verweis auf das Waffenrecht reagiert. Weitere Informationen soll eine parlamentarische Anhörung des Innenausschusses in Kürze liefern.


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