Betrunkener Reisender sorgt für Aufregung im Hamburger Bahnhof!
| Quelle: Bundespolizei Hamburg
© Ein Bundespolizist schließt die Tür der Gewahrsamszelle im Bundespolizeirevier Harburg-
Symbolfoto: Bundespolizeiinspektion Hamburg
Am 21. August 2025, gegen 13:40 Uhr, nahmen Bundespolizisten einen stark alkoholisierten Mann (50) im Bahnhof Hamburg-Harburg in Gewahrsam. Der offensichtlich betrunkene »Fahrgast« konnte in einem ICE auf der Strecke von Münster (Westf.) nach Hamburg nicht einmal einen gültigen Fahrschein vorweisen. Zudem war er im Zug nicht in der Lage, sich auszuweisen.
Kurz vor der Einfahrt des Zuges in den Bahnhof Harburg wurde deshalb eine Streife der Bundespolizei zur Unterstützung angefordert. Das Streifenteam erreichte den ICE und stellte den deutschen Staatsangehörigen im Waggon fest. Der Zustand des Mannes war alarmierend: »Der Mann war so betrunken, dass er nicht mehr »wegefähig» war und am Bahnsteig mehrfach ohne Fremdeinwirkung zu Boden stürzte.« Er hatte große Schwierigkeiten, auf den Beinen zu bleiben und wurde von eingesetzten Bundespolizisten zum Bundespolizeirevier im Bahnhof begleitet.
Atemalkoholtest (Symbolfoto: Polizei Mettmann)
Ein durchgeführter Atemalkoholtest, der um 13:49 Uhr stattfand, ergab einen erschreckenden Wert von 2,79 Promille. Ein angeforderter Arzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit des 50-Jährigen. Anschließend wurde der Mann, der einen festen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen (Regierungsbezirk Münster) hat, in einer Gewahrsamszelle untergebracht, um ihm ausreichend Gelegenheit zur Ausnüchterung zu geben. Er wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder »wegefähig« entlassen.
Gegen den Betrunkenen wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet aufgrund des Verdachts der Leistungserschleichung - er hatte ohne Fahrschein im Zug gefahren. Nach eigenen Angaben hatte der Mann vor, weiter nach Sylt zu reisen, doch zunächst muss er erst einmal ausnüchtern.
Die Bundespolizei nutzt diese Gelegenheit, um erneut zu warnen: »Leider kommt es durch stark alkoholisierte Personen, verbunden mit leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen, immer wieder zu schweren Unfällen im Bahnbereich. Häufig gefährden sich alkoholisierte Personen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.«
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