Klare Worte zur Naturvernichtung!
| Quelle: BUND Hamburg
Hamburg, 12.8.2025. Der BUND Hamburg spricht sich entschieden gegen die geplante Rodung von Waldflächen im Wilhelmsburger »Wilden Wald« aus. Grund für diesen Widerstand ist die beabsichtigte Erweiterung des Betriebsgeländes eines ansässigen Unternehmens am Spreehafen. Hierfür plant der Bezirk Hamburg-Mitte, die Genehmigung zur Rodung von 790 Quadratmetern wertvollem Wald zu erteilen. Gemeinsam mit der AG Naturschutz reicht der BUND heute eine Stellungnahme beim Bezirk Mitte ein.
»Es ist absurd: Auf Grundlage eines 57 Jahre alten Bebauungsplans, der nie wie geplant umgesetzt wurde, soll nun wertvoller Stadtwald vernichtet werden«, erklärt Sabine Sommer, Vorsitzende des BUND Hamburg. Zum Zeitpunkt des Planes im Jahr 1968 existierten keine Regelungen, die einen angemessenen Ausgleich für Bauprojekte, welche in den Naturhaushalt eingreifen, sicherten. »Der Bezirk macht sich ein Schlupfloch zu Nutze und nimmt reale Naturverluste billigend in Kauf!«
Der zuständige Bezirk Mitte behauptet, das Vorhaben stünde in keinem Zusammenhang mit dem umstrittenen Bebauungsplan Wilhelmsburg 102, der fast den gesamten Wald am Spreehafen gefährden würde. In Realität verweisen die Planungen jedoch direkt auf jenen Plan. Daher kritisiert der BUND das Vorgehen der Behörde als »Salamitaktik«: »Stück für Stück könnte ein wichtiger naturnaher Wald in Wilhelmsburg verschwinden - nicht durch einen großen, öffentlich diskutierten Eingriff, sondern durch vermeintlich harmlose, kleinere Einzelprojekte«, so Sommer.
Grünfläche in der Nähe des Michels (Symbolbild)
Der »Wilde Wald« ist seit der Sturmflut von 1962 gewachsen und wird als »hochgradig wertvoll« eingestuft. Er dient als Heimat geschützter Amphibien und spielt eine entscheidende Rolle als Rückzugsort für Mensch und Natur in Wilhelmsburg. In Zeiten von Klimakrise, Hitzesommern und Artensterben ist es »unverantwortlich und unzeitgemäß«, Wälder für Bauprojekte zu opfern. Hamburg benötigt mehr Grünflächen, nicht weniger. Dazu betont Sommer: »Die Rodung der Waldflächen soll und muss nach Landeswaldgesetz ausgeglichen werden.«
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