Schifffahrt unter dem Umweltschutz-Lupe!
| Quelle: Polizei Hamburg
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Zeit: 12.05.2025 bis 18.05.2025
Ort: Bundesweit (land- und wasserseitig auf den See- und Binnenwasserstraßen sowie in den Häfen)
Von 12. bis 18. Mai 2025 wird es bundesweit zu einer umfassenden Überprüfung der umweltrechtlichen Bestimmungen im Bereich der Schifffahrt kommen. Diese gemeinsame Aktion, die unter der Leitung der Wasserschutzpolizei Nordrhein-Westfalen steht, involviert die Wasserschutzpolizeien nahezu aller Bundesländer, die land- und wasserseitig auf den See- und Binnenwasserstraßen sowie in den Häfen tätig sind.
Der Transport von Gütern und Personen auf unseren Wasserstraßen erfordert den Einsatz von Binnen- und Seeschiffen. Je nach Fahrtgebiet und Art der Ladung müssen diese Schiffe spezifische Anforderungen erfüllen. Dabei fallen im Rahmen des Schiffsbetriebs regelmäßig Abfälle an, wie beispielsweise Ölschlamm, Rückstände aus der Abgasreinigung sowie Abfälle aus Maschinenräumen. Diese müssen fachgerecht entsorgt werden, um Umweltschäden zu vermeiden.
Es ist jedoch zu beachten, dass unter bestimmten Auflagen einige Betriebsrückstände in die Meeresumwelt eingeleitet werden dürfen. Hierzu zählen unter anderem Verbrennungsabgase, Waschwasser und Küchenabfälle. Der unsachgemäße Umgang mit diesen Rückständen stellt jedoch eine erhebliche Belastung für die Umwelt dar. Um die negativen Auswirkungen zu minimieren oder gänzlich zu verhindern, wurden sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene zahlreiche Regelungen erlassen.
Hafenstreifenboot der Hamburger Wasserschutzpolizei
In diesem Rahmen wird die Wasserschutzpolizei in der kommenden Woche erneut eine konzertierte Kontrollaktion durchführen, um flächendeckend die Einhaltung dieser Umweltregelungen zu überprüfen und mögliche Verstöße konsequent zu ahnden. Dabei sollen auch präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzungen nicht zu kurz kommen: Aufklärungsgespräche mit den jeweiligen Schiffsführungen stehen ebenfalls im Fokus der Aktion.
Die Verantwortung für die Überwachung des Schiffsverkehrs liegt sowohl bei den Landesbehörden als auch auf Bundesebene, weshalb eine Vielzahl unterschiedlicher Behörden in die gemeinsame Kontrollaktion eingebunden sein werden.
Die Pressemitteilung mit den Ergebnissen der Aktion des vergangenen Jahres finden Sie unter: Meldung: 6337/5873596.
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