A26 Ost ist rechtswidrig!
| Quelle: BUND Hamburg
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute sein Urteil zur A26 Ost verkündet: Der Planfeststellungsbeschluss ist »rechtswidrig und nicht vollziehbar«. Mit dieser Entscheidung gab das Gericht der Klage der Umweltverbände statt und machte deutlich, dass bei einer Klage gegen eine Autobahn die Belange des Klimaschutzes eine entscheidende Rolle spielen können.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass eine umweltfreundlichere, kostengünstigere und kürzere Variante der A26 Ost nur unzureichend untersucht wurde. Zudem wurde diese potenzielle Lösung von der Planfeststellungsbehörde nicht ausreichend gewürdigt.
Die Verbände BUND und NABU erklärten: »Dieses Urteil ist ein Triumph für das Klima. Moore sind natürliche Kohlenstoffspeicher. Wer sie aufreißt, heizt die Erde an. Die A26 Ost gehört politisch beendet und ersetzt durch eine kürzere und naturverträgliche Lösung entlang bestehender Verkehrsräume. Damit liegt der Ball nun wieder auf der politischen Ebene. Das Projekt A26 Ost muss jetzt endgültig begraben werden - zum dauerhaften Schutz von Natur, Klima und den Menschen vor Ort.«
Das Urteil belegt, dass Umweltverbände mit ihrem Verbandsklagerecht ein scharfes Schwert in der Hand halten, das sie verantwortungsvoll einsetzen. Als Anwälte der Umwelt fungieren sie als wichtiges Korrektiv zur offensichtlich mangelhaften Planung der Vorhabenträger. Der Sofortvollzug des Projekts ist damit gestoppt.
Statt einer konfliktarme Trassenführung hätte die geplante Strecke durch wertvolle Moorböden verlaufen, was die Lebensräume des Moorfrosches, von Fledermäusen sowie gefährdeten und streng geschützten Vogelarten erheblich gefährdet hätte. Zudem wäre diese längere Route auch wirtschaftlich unplausibel.
Dieses Urteil ist wegweisend für den Klimaschutz und sendet ein starkes Signal für die Zukunft der Verkehrsplanung in Deutschland.
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