Tariftreue-Gesetz in Hamburg? Ver.di kritisiert Entwurf scharf
| Quelle: Ver.di Hamburg
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) übt deutliche Kritik am vorliegenden Entwurf eines Hamburger Vergabegesetzes. Laut Landesleiterin Sandra Goldschmidt gehören zu Tariftreue nicht nur Mindestentgelte, sondern auch Regelungen wie Arbeitszeit, Zuschläge oder Urlaub.
"Der Finanzsenator suggeriert mit seinem Sprachgebrauch, dem Senat ginge es um Tariftreue, doch der vorliegende Gesetzesentwurf ist davon weit entfernt", so Goldschmidt.
Das Gesetz definiert als Vorbedingung für das Mindestentgelt Schwellenwerte von mindestens 100.000 Euro für Dienstleistungen und 150.000 Euro für Bauleistungen. Dadurch wird die Anwendung des Mindestentgeltes weitgehend außer Kraft gesetzt.
»Es steht zwar Tariftreue drüber, aber es ist nicht Tariftreue drin«, sagt Goldschmidt. Das Gesetz erfülle nicht den eigenen Anspruch der Stadt Hamburg aus dem Koalitionsvertrag.
Die 340 Mio. Euro an Steuergeld, die Hamburg jährlich allein für Liefer- und Dienstleistungsaufträge ausgibt, fließen laut Goldschmidt weiter an Billigheimer. »Genau das muss sich ändern. Ein gutes Tariftreuegesetz ist nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern auch die beste Investition in die Zukunft.«
// MEINUNG
Der Finanzsenator hat den Hamburger*innen Hoffnung auf mehr Tariftreue gemacht, doch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den vorliegenden Entwurf als nicht ausreichend. Es ist erschreckend, dass es dem Senat nicht einmal gelingt, Mindestentgelte in dem Gesetz festzulegen. Es ist an der Zeit, dass sich der Senat an seine Zusagen hält und endlich ein wirksames Vergabegesetz für Hamburg erlässt!
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