Bundesamt für Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextreme Partei ein!

// IN KÜRZE
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextreme Partei eingestuft, was Zweifel an ihrer Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausschließt. Die SPD-Fraktion Hamburg sieht dies als Folge der Radikalisierung der AfD, auch in Hamburg. Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion, betont, dass dies ein Warnsignal für ehemalige Unterstützer der AfD sein sollte, die ihre Entscheidungen überdenken sollten, angesichts der klaren rechtsextremen Tendenzen der Partei.

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) nun bundesweit als gesichert rechtsextreme Partei eingestuft. Damit stehen laut der Behörde jegliche Zweifel aus, dass die AfD rechtsextremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist.

Für die SPD-Fraktion Hamburg ist diese neue Einstufung eine logische Konsequenz aus der deutlich fortschreitenden Radikalisierung der AfD, die auch in der Hansestadt spürbar ist.

Dirk Kienscherf

@kienscherf

Dirk Kienscherf, der Vorsitzende der SPD-Fraktion Hamburg, äußerte dazu: »Die neue Einstufung ist ein warnender Realitätscheck für alle, die die AfD in der Vergangenheit unterstützt haben. Sie sollten sich jetzt fragen: Unterstütze ich weiter eine gesichert rechtsextreme Partei?«

Er fügte hinzu, dass die AfD sich in den letzten Jahren erheblich radikalisiert habe, auch in Hamburg. Diese Radikalisierung sei nicht nur in den Bürgerschaftsdebatten alle zwei Wochen zu beobachten, sondern auch in Pressemitteilungen, Veranstaltungsankündigungen und sozialen Netzwerken.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sei es ermutigend, dass die Mehrheit der Wähler in Hamburg bei den letzten Wahlen demokratische Parteien gewählt hat.

»Es ist die Aufgabe aller Demokrat:innen, unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung vor Verfassungsfeinden zu schützen. Und es ist die Pflicht aller Parlamentarier, mit der neuen Einstufung ein mögliches Verbotsverfahren ernsthaft in Betracht zu ziehen«, betonte Kienscherf.

Doch eines ist klar: Ein solches Verfahren macht nur Sinn, wenn es auch Aussicht auf Erfolg hat. Diese Aussicht scheint sich jedoch mit den neuen Erkenntnissen des Verfassungsschutzes deutlich verbessert zu haben - wie deutlich, gilt es nun zeitnah zu überprüfen.


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