Parkraum-Moratorium wirkt!
| Quelle: SPD Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Mehr als 400 Parkplätze bleiben - entgegen der ursprünglichen Planung - erhalten. In einem sorgfältigen Überprüfungsprozess wurden bis jetzt 50 Straßenbaumaßnahmen identifiziert, die in den kommenden ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollen. Dabei wurde insbesondere auf den Erhalt des Parkraums geachtet, und wo es sinnvoll und möglich war, fand eine Umplanung statt. Diese Ergebnisse entstammen einer Kleinen Anfrage des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Ole Thorben Buschhüter (siehe Anlage).
Hintergrund ist das im Koalitionsvertrag vereinbarte Parkraum-Moratorium, das bis zur Fertigstellung des Masterplans Parken in Kraft bleibt. Ole Thorben Buschhüter, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg, erklärt dazu: "Wir wollen die Mobilität für alle Hamburgerinnen und Hamburger verbessern - damit auch diejenigen, die auf ihr Auto angewiesen sind, weiterhin gut durch die Stadt kommen. Insbesondere dort, wo der Parkdruck hoch ist, müssen Stellplätze auch weiterhin zur Verfügung stehen. Mit unserem Parkraum-Moratorium haben wir schon jetzt durch kluge Umplanung über 400 Parkplätze in Hamburg gerettet. Wir haben stets die ganze Stadt im Blick und schaffen mit einem breiten Mobilitätsangebot - sei es mit dem Fahrrad, mit Bahn und Bus oder eben auch mit dem privaten Auto - die Grundlage dafür, allen Hamburgerinnen und Hamburgern ein geeignetes Angebot machen zu können."
Symbolfoto: Parkende Autos
Hintergrund: Mit dem Masterplan Parken wird angestrebt, die Zahlen der privaten Kraftfahrzeuge sowie die verfügbaren Stellplätze im öffentlichen und privaten Raum systematisch zu erfassen. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über das gesamte Parkraumangebot zu gewinnen. Daraus sollen stadtteilbezogene Richtlinien zur Organisation des ruhenden Verkehrs sowie zum Umgang mit Parkplätzen im öffentlichen Raum und dem Stellplatzschlüssel für Neubauten abgeleitet werden. Bis zur Fertigstellung des Masterplans gilt ein Moratorium für den Abbau von öffentlichen Parkplätzen. Das bedeutet, dass alle anstehenden Straßenbaumaßnahmen, die mit der Umwandlung von Parkraum in Verbindung stehen, erneut überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen.
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