Hamburger sind gefragt!
| Quelle: HOCHBAHN
Während die Bauarbeiten zur Verlängerung der U4 auf die Horner Geest mit Hochdruck voranschreiten, laufen am anderen Ende der Strecke die Planungen der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) für einen neuen spektakulären Schritt: den Sprung über die Elbe. Ende des kommenden Jahrzehnts könnte die U-Bahn bei optimalem Verlauf auf dem Grasbrook haltmachen.
Mit der Verlängerung der U4 auf den Grasbrook wird angestrebt, den neuen Stadtteil bestmöglich an das öffentliche Verkehrsnetz anzubinden. Auf einer Fläche von rund 50 Hektar werden in den kommenden Jahren 3.000 Wohnungen für etwa 6.000 Menschen sowie 16.000 Arbeitsplätze entstehen. Zudem soll eine vielfältige soziale Infrastruktur aufgebaut werden, die Kitas, eine Grundschule, verschiedene Nahversorgungsangebote sowie Sport-, Kultur- und Grünflächen umfasst.
Von der derzeitigen Endhaltestelle Elbbrücken, die gleichzeitig ein wichtiger Umsteigepunkt zur S-Bahn ist, wird die U4 über eine elegante Brücke mit Karbonelementen die Elbe überqueren. Anschließend wird sie auf einem aufgeständerten Stahlviadukt weitergeführt und schließlich in eine über dem Moldauhafen schwebende U-Bahn-Station einfahren.
Für diese neue Haltestelle sucht die HOCHBAHN nun kreativ-namhafte Ideen und ruft die Hamburgerinnen und Hamburger zur aktiven Teilnahme auf. Robert Henrich, Vorstandsvorsitzender der HOCHBAHN, erklärt dazu: »Mit ´seiner´ Haltestelle identifiziert man sich. Sie ist Zugang zur öffentlichen Mobilität, sie ist aber auch etwas wie die Heimatadresse. Deswegen ist es uns wichtig, dass wir die Hamburgerinnen und Hamburger auch entscheiden lassen, wie die U4-Haltestelle auf dem Grasbrook heißen soll.«
Die Namensvergabe für die neue U4-Haltestelle erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Beteiligungsverfahrens. Im ersten Schritt können bis zum 16. September Namensvorschläge online unter https://www.schneller-durch-hamburg.de eingereicht werden. Die HOCHBAHN wird diese Vorschläge sammeln und auf mehrere Kriterien prüfen, darunter gute Lesbarkeit, die Vermeidung von Namen lebender Personen sowie die Verortung der Haltestelle für Ortskundige.
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