"Reschke Fernsehen" muss keine Gegendarstellung ausstrahlen
| Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk
Der Norddeutsche Rundfunk hat im Streit um eine Gegendarstellung mit Julian Reichelt einen Erfolg vor dem Oberlandesgericht Hamburg erzielt. Die Sendung "Reschke Fernsehen" ist nicht dazu verpflichtet, die von Reichelt geforderte Gegendarstellung auszustrahlen. Grund für den Konflikt war eine Ausgabe der ARD-Sendung im Februar 2023, in der Vorwürfe des Machtmissbrauchs gegen den ehemaligen "Bild"-Chefredakteur behandelt wurden. Unter dem Titel "Julian Reichelt und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen" wurde über ihn berichtet.
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Antrag von Reichelt nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Er hatte die Ausstrahlung einer Gegendarstellung in fünf Punkten gefordert. Das Landgericht Hamburg hatte zunächst eine Gegendarstellungsverfügung erlassen und diese im vergangenen September bestätigt (Az.: 324 O 91/23). Doch der NDR legte Berufung ein und setzte sich nun in der nächsten Instanz durch: Das Oberlandesgericht Hamburg hob die Entscheidung des Landgerichts mit Urteil vom 6. Mai auf und wies den Verfügungsantrag zurück (Az.: 7 U 6/24).
Das OLG folgte der Argumentation des NDR und sah ebenfalls, dass die von Julian Reichelt geforderte Gegendarstellung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts sind keine weiteren Rechtsmittel möglich.
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