MDR sieht möglicher Kündigung des Medienstaatsvertrags durch AfD-Regierung in Thüringen gelassen entgegen
| Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk
Der Juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, äußert sich exklusiv im Interview mit der NDR Medienredaktion ZAPP zu einer möglichen Kündigung des Medienstaatsvertrags durch eine AfD-Regierung in Thüringen. Laut Schröder würde der MDR auch weiterhin als Zweiländeranstalt bestehen und sein Programm für die mitteldeutsche Region produzieren können. Eine Empfangbarkeit in Thüringen wäre ebenfalls gewährleistet. Trotz einer Kündigung müsste jedoch weiterhin der Rundfunkbeitrag gezahlt werden, da dies durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 vorläufig abgesichert ist. Tobias Mast, Jurist vom Leibniz Institut für Medienforschung in Hamburg, hält die Pläne der AfD zur Kündigung des Medienstaatsvertrags und drastischen Kürzung des MDR-Budgets um 90 Prozent für verfassungswidrig. Auch eine Finanzierung durch Steuern, wie von der AfD vorgeschlagen, würde die Unabhängigkeit des Rundfunks gefährden und möglicherweise zu einem regierungsfreundlichen und ideologisch geprägten Sender führen. Im Gegensatz zur Einschätzung des MDR geht Mast davon aus, dass ein solcher Einschnitt nicht den Anforderungen an eine Grundversorgung entsprechen würde.
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