MDR sieht möglicher Kündigung des Medienstaatsvertrags durch AfD-Regierung in Thüringen gelassen entgegen

// IN KÜRZE
Zusammenfassung: Der MDR sieht einer möglichen Kündigung des Medienstaatsvertrages durch eine AfD-Regierung in Thüringen gelassen entgegen. Laut dem Juristischen Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, würde der Sender weiterhin als Zweiländeranstalt existieren und sein Programm für die mitteldeutsche Region fortsetzen. Eine Kündigung hätte also keine Auswirkungen auf den Empfang in Thüringen. Zudem müsste der Rundfunkbeitrag trotzdem weitergezahlt werden, da das Bundesverfassungsgericht dies vorläufig abgesichert hat. Somit kann eines der zentralen Wahlversprechen von Björn Höcke, nämlich die Abschaffung des Rundfunkbeitrags, nicht umgesetzt werden.

| Quelle:

Der Juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, äußert sich exklusiv im Interview mit der NDR Medienredaktion ZAPP zu einer möglichen Kündigung des Medienstaatsvertrags durch eine AfD-Regierung in Thüringen. Laut Schröder würde der MDR auch weiterhin als Zweiländeranstalt bestehen und sein Programm für die mitteldeutsche Region produzieren können. Eine Empfangbarkeit in Thüringen wäre ebenfalls gewährleistet. Trotz einer Kündigung müsste jedoch weiterhin der Rundfunkbeitrag gezahlt werden, da dies durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 vorläufig abgesichert ist. Tobias Mast, Jurist vom Leibniz Institut für Medienforschung in Hamburg, hält die Pläne der AfD zur Kündigung des Medienstaatsvertrags und drastischen Kürzung des MDR-Budgets um 90 Prozent für verfassungswidrig. Auch eine Finanzierung durch Steuern, wie von der AfD vorgeschlagen, würde die Unabhängigkeit des Rundfunks gefährden und möglicherweise zu einem regierungsfreundlichen und ideologisch geprägten Sender führen. Im Gegensatz zur Einschätzung des MDR geht Mast davon aus, dass ein solcher Einschnitt nicht den Anforderungen an eine Grundversorgung entsprechen würde.


Automatisch generierte Meldung (KI). | Originalmeldung aufrufen

Mehr von NDR Norddeutscher Rundfunk



Bundespolizei stoppt alkoholisierte Fahrgast ohne Fahrschein

Am 13.09.2024 wurde ein 49-jähriger polnischer Mann von der Bundespolizei in Hamburg kontrolliert, nachdem er ohne Fahrausweis mit einem Zug gefahren war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen vorlag. Er war wegen Diebstahls verurteilt worden und hatte eine Geldstrafe von 150 Euro nicht gezahlt, weshalb ein Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen angeordnet wurde. Der Mann wurde ins Bundespolizeirevier im Bahnhof Harburg gebracht.