Zoll greift durch

Mindestlohn-Prüfung in Hamburg deckt zahlreiche Verstöße auf!

// IN KÜRZE
Am 13. März 2025 führte die FKS des Zolls in Hamburg eine Schwerpunktprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns durch. Dabei wurden fast 100 Arbeitnehmer befragt und über 20 umfassende Prüfungen bei Arbeitgebern durchgeführt. Pressesprecher Oliver Bachmann berichtete von insgesamt 35 festgestellten Sachverhalten, die weiter untersucht werden müssen. Diese umfassen elf mögliche Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften, dreizehn Fälle von Arbeitsentgeltvorenthaltung sowie drei Fälle von Leistungsmissbrauch. Fünf Fälle wurden zur Meldung an die zuständigen Stellen gebracht.

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© Symbolbild

Die FKS des Zolls führte bereits am 13. März 2025 im gesamten Hamburger Stadtgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns durch.

Im Rahmen dieser umfassenden Überprüfung befragten die Zollbeamten insgesamt knapp 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten mehr als 20 gründliche Prüfungen von Geschäftsunterlagen bei Arbeitgebern durch.

"Insgesamt wurden 35 Sachverhalte festgestellt, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern", erklärt Pressesprecher Oliver Bachmann. »Die Fälle gliedern sich in elf mögliche Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften, dreizehn mögliche Verstöße, die das Vorenthalten von Arbeitsentgelt betreffen, und drei Fälle des möglichen Leistungsmissbrauchs. Zusätzlich bedurfte es in fünf Fällen zu Meldungen an die Ausländerbehörden.«

Der Fokus dieser bundesweiten Mindestlohnsonderprüfung lag auf besonders risikobehafteten Wirtschaftsbereichen mit Kundenkontakt. Dazu zählen exemplarisch das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, insbesondere Imbissstuben und (Eis-)Cafés, sowie Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios und Kfz-Dienstleistungsbetriebe wie Autohandel, Werkstätten und Waschanlagen.

Auf die durchgeführten Prüfungen folgen umfassende Nachermittlungen, in denen die vor Ort gesammelten Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Zusatzinformation:

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf der Basis eines risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen stellen ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung dar und tragen zudem maßgeblich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.


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