Razzia in der Logistikbranche

Finanzkontrolle erwischt Schwarzarbeiter!

// IN KÜRZE
Am 05.06.2025 führten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg dreizehn Durchsuchungen bei fünf verantwortlichen Personen von Logistikfirmen in Hamburg und Hannover durch. Dabei wurden auch Vermögensarreste des Amtsgerichts Hamburg vollstreckt. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Beweismittel für zwei Ermittlungsverfahren zu sichern, in denen den Verantwortlichen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt vorgeworfen wird, da sie ihr Personal nicht ordnungsgemäß entlohnt haben.

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In den frühen Morgenstunden des 5. Juni 2025 haben Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg insgesamt dreizehn Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

Ziel dieser umfassenden Aktion sind fünf Verantwortliche von Firmen der Logistikbranche, die in Hamburg und Hannover ansässig sind. Bei den Durchsuchungen wurden auch Vermögensarreste des Amtsgerichts Hamburg in den Wohn- und Geschäftsräumen der Verdächtigen vollstreckt.

Die Maßnahmen fanden sowohl in Hamburg als auch im Landkreis Harburg und in der Region Hannover statt. Im Fokus der Durchsuchungen steht die Sicherung von Beweismitteln aus zwei verschiedenen Ermittlungsverfahren.

Gegen die Verantwortlichen der Logistikunternehmen besteht der Verdacht, Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben. Ihnen wird vorgeworfen, ihr eingesetztes Personal entweder gar nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet zu haben.

Um diese illegalen Beschäftigungsverhältnisse zu verschleiern, sollen nach ersten Ermittlungen in erheblichem Maße Schein- und Abdeckrechnungen verwendet worden sein. Diese haben dazu gedient, Fremdleistungen vorzutäuschen und anschließend Bargeldrückflüsse an die Täter zu generieren.

Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit / Symbolbild: © Zoll

Bei den Durchsuchungen wurden verschiedene Unterlagen mitgenommen, die als potenzielle Beweismittel in Betracht kommen. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg dauern an. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.


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