Zoll sorgt für saubere Warenströme!
| Quelle: Hauptzollamt Hamburg
© Lichterkugel
Eines der essenziellsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Der Zoll spielt hierbei eine entscheidende Rolle, indem er den internationalen Warenverkehr nach oder aus Deutschland überwacht. Diese Kontrollen finden nicht nur an den Grenzen, sondern auch an den Zollämtern im Inland statt.
Wenn der Zoll besorgniserregende Waren entdeckt, werden diese unverzüglich zur Prüfung an die zuständige Fachbehörde weitergeleitet. Stellt sich heraus, dass die Produkte nicht gesetzeskonform oder gar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürgerinnen und Bürger vor potenziellem Schaden zu schützen. Zu den häufigsten Verstößen zählen die Verwendung von unzulässigen Prüfsiegeln, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht genehmigte Arzneimittel. Aus diesen Gründen arbeitet der Zoll bei seinen Kontrollen eng mit den Fachbehörden zusammen.
Ein weiterer Aspekt sind Produktfälschungen, bei denen die anonymen Hersteller natürlich keinerlei Haftung oder Verantwortung übernehmen. Verbraucher sollten stets auf Originalprodukte setzen, deren Hersteller eine Garantie bieten. Nur so können sie sicherstellen, dass die Waren kein verstecktes Risiko für Gesundheit und Leben darstellen.
Wie aktuell diese Warnhinweise sind, illustrieren zwei Aufgriffe aus dieser Woche, betont Oliver Bachmann, Pressesprecher des Hauptzollamts Hamburg: "Die Kolleginnen und Kollegen des Zollamts Hamburg fanden bei einer Beschau 105 Elektro-Roller, die als nicht konform eingestuft wurden. Eine weitere Überprüfung ergab das gleiche Ergebnis bei Lichterkugeln in Form von Erdbeeren. Das bedeutet, dass essentielle Informationen, wie das Typenschild, die CE-Kennzeichnung oder die Herstellerangabe, fehlten. Ihre Inbetriebnahme ist somit nicht gestattet."
Darüber hinaus fehlten die deutschsprachigen Gebrauchsanleitungen, was dazu führte, dass die nötigen Informationen zur sicheren und bestimmungsgemäßen Nutzung vorenthalten blieben. Auf Weisung der Marktüberwachungsbehörde bleiben dem jeweiligen Einführer in den meisten Fällen nur die Optionen Vernichtung oder Wiederausfuhr.
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