Zoll überprüft Friseursalons und Kosmetiksalons

Illegale Beschäftigung aufgedeckt!

// IN KÜRZE
Am 9. April 2025 wurden in 16 Friseursalons, Barbershops und drei Kosmetiksalons 51 Beschäftigte von über 40 Mitarbeitern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Hamburg überprüft. Die Kontrollen konzentrierten sich auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben, Mindestarbeitsbedingungen, Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie auf die illegale Beschäftigung von Ausländern in den Bezirken Hamburg Mitte, Wandsbek und Eimsbüttel. Es wurden bereits zehn Ermittlungsverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet.

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© Hamburger Zoll bei Kontrolle eines Friseursalon

Am 9. April 2025 nahm die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Hamburg in insgesamt 16 Friseursalons und Barbershops sowie in drei Kosmetiksalons gezielte Kontrollen vor. Dabei wurden die 51 dort tätigen Personen von über 40 Zöllnern und Zöllnerinnen überprüft.

Die Überprüfung legte besonderen Fokus auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den Missbrauch von Sozialleistungen, die Mindestarbeitsbedingungen und die Verpflichtungen der Arbeitgeber nach dem Mindestlohngesetz, sowie die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte.

"Die Schwerpunkte der Prüfungen lagen in den Bezirken Hamburg Mitte, Wandsbek und Eimsbüttel", berichtet Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg.

"Bereits vor Ort konnten zehn Ermittlungsverfahren sowohl gegen Arbeitnehmer als auch gegen Arbeitgeber eingeleitet werden", fasst Sandra Preising die Ergebnisse zusammen. "Acht Fälle davon betreffen den Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Erwerbstätigkeit von Ausländern, während zwei Fälle auf die unerlaubte Beschäftigung ausländischer Staatsbürger abzielen."

Zusätzlich entdeckten die Zollbeamten vorläufigen Ergebnissen zufolge sieben Verstöße gegen die geltenden Arbeitsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 12,82 Euro pro Stunde. Des Weiteren besteht in elf Fällen der Verdacht der Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a Strafgesetzbuch (StGB), wie Sandra Preising weiter erläutert.

Insgesamt erfordert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei 30 Sachverhalten weitergehende Prüfungen. Die Nachermittlungen laufen derzeit noch.

Zusatzinformationen:

Durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren trägt der Zoll entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und schafft somit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert und beinhalten sowohl stichprobenartige Überprüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland...


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