"Zoll kontrolliert Hotel- und Gaststättengewerbe

Verstöße gegen Mindestlohn und Sozialversicherungsrecht aufgedeckt"

// IN KÜRZE
Am vergangenen Wochenende führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel war die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, des Mindestlohns und die Aufdeckung illegaler Beschäftigung. In Hamburg waren 56 Mitarbeiter im Einsatz und befragten 74 Arbeitnehmer in 16 Objekten. Es wurden insgesamt 45 Verstöße gegen Meldepflichten und 14 Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt.

| Quelle:

© Symbolbild

Am vergangenen Wochenende führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im ganzen Bundesgebiet verdachtsunabhängige Überprüfungen in der Hotel- und Gaststättenbranche durch. Ziel war es, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften und des Mindestlohns zu überprüfen sowie illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug aufzudecken.

"Beim Hauptzollamt Hamburg waren am Sonnabend 56 Mitarbeiter der FKS im Einsatz", berichtet Pressesprecher Oliver Bachmann. "Insgesamt wurden 74 Arbeitnehmer aus 16 verschiedenen Betrieben in der gesamten Stadt befragt. Leider wurden dabei 45 Verstöße gegen Meldepflichten festgestellt. Darüber hinaus wurden 14 Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen, was in sechs Fällen zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung führte. Auch gab es drei Verdachtsfälle auf Leistungsmissbrauch und fünf Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz."

Im Anschluss an die Prüfungen werden umfangreiche Nachkontrollen durchgeführt. Dabei werden die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit den Lohn- und Finanzbuchhaltungsunterlagen der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft.

Der Zoll hat ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit in der Hotellerie und Gastronomie gelegt. Diese Branchen unterliegen den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde.

Zusatzinformation: Durch die umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren trägt der Zoll maßgeblich zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und schafft somit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen dabei risikoorientiert und können sowohl stichprobenweise als auch vollständig durchgeführt werden.


Automatisch generierte Meldung (KI). | Originalmeldung aufrufen

Mehr von Hauptzollamt Hamburg



Täter gesteht Diebstahl am Hamburger Hauptbahnhof

Am 26.07.2024 konnte ein mutmaßlicher Gepäckdieb dank guter Videoaufnahmen aus einer Überwachungskamera von Zivilfahndern der Bundespolizei in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs erkannt und festgenommen werden. Der 27-jährige Tatverdächtige soll zwei Tage zuvor einer Reisenden ihren abgestellten Rollkoffer im Wert von ca. 600 Euro gestohlen haben. Die Geschädigte erstattete sofort Anzeige gegen "Unbekannt", woraufhin die Ermittlungen aufgenommen wurden.