Zoll durchsucht Wohn- und Geschäftsräume!

Großes Ermittlungsverfahren gegen Hamburger Bauunternehmen

// IN KÜRZE
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen ein Hamburger Bauunternehmen führte das Hauptzollamt Hamburg am 05.03.2025 etwa 50 Durchsuchungen durch. Rund 350 Zollbeamte, darunter auch Bargeldspürhunde, durchsuchten die Geschäftsräume und Wohnungen der Beschuldigten in mehreren Bundesländern. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, und es wurden vermögenssichernde Maßnahmen ergriffen. Diese umfassten die Sicherstellung von zwei hochwertigen Sportwagen und Barvermögen in Höhe von über ? (Text unvollständig).

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In einem umfassenden Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen eines Bauunternehmens aus Hamburg hat das Hauptzollamt Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg in den frühen Morgenstunden des 5. März 2025 etwa 50 gerichtliche Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

Über 350 Einsatzkräfte des Zolls aus verschiedenen Bundesländern, einschließlich drei speziell ausgebildeter Bargeldspürhunde, durchsuchten die Geschäftsräume sowie die Wohnungen der Beschuldigten. Auch weitere Geschäftsanschriften in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern standen im Fokus der Ermittler.

Im Zuge dieser Durchsuchungen gelang es, umfangreiche Beweismittel zu sichern. Zudem wurden Maßnahmen zur Vermögenssicherung ergriffen. Unter anderem wurden dabei zwei hochwertige Oberklasse-Sportwagen sowie Bargeld in Höhe von über 61.000 Euro vorläufig sichergestellt.

Den Mitgliedern einer sechs Personen starken Tätergruppierung wird vorgeworfen, sich als Bande zusammengeschlossen zu haben und seit Januar 2023 Beiträge zur Sozialversicherung in bisher nicht abschließend festgestellter Höhe vorenthalten zu haben.

Nach den bisherigen Erkenntnissen wurden zur Verschleierung der an die Arbeitnehmer geleisteten Schwarzlohnzahlungen gefälschte Rechnungen von eigens zu diesem Zweck gegründeten Servicefirmen als sogenannte Fremdleistungen verbucht.

Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte gegeben werden. Es sei darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.


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