Wichtige Reisebestimmungen für die Sommerferien
| Quelle: Hauptzollamt Hamburg
© Symbolbild
Nächste Woche beginnen in Hamburg die großen Sommerferien. Damit Reisende gut vorbereitet in ihren Urlaub starten können und unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr ausbleiben, informiert der Zoll über die wichtigsten Reisebestimmungen. Zudem wird ein Überblick gegeben, wo Bürgerinnen und Bürger sich einfach und gezielt informieren können.
Symbolbild: Einsatzfahrzeug des Zolls in Hamburg
Online können Reisende alle notwendigen Informationen auf der Webseite www.zoll.de abrufen. Auf dieser Plattform sowie in der Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" erfährt man unter anderem, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden dürfen, welche Mengenbegrenzungen bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern für bestimmte Waren gelten und von welchen Produkten man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.
Für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern, wie beispielsweise Großbritannien und Ägypten, sowie aus Sondergebieten, dazu zählen die Insel Helgoland, Grönland, die französischen Übersee-Departements oder die Kanarischen Inseln, gilt Folgendes: Waren, die zu nichtgewerblichen Zwecken mitgebracht werden, dürfen nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.
Bei Tabakwaren gilt, dass der Einführer mindestens 17 Jahre alt sein muss. Pro Person sind die folgenden Mengen zulässig:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak (darunter Feinschnitt, Wasserpfeifentabak, erhitzter Tabak und Pfeifentabak) oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Für Alkohol und alkoholhaltige Getränke, ebenfalls für Reisende ab 17 Jahren, sind die erlaubten Mengen wie folgt:
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren,
- 4 Liter nicht schäumende Weine sowie
- 16 Liter Bier.
Außerdem dürfen Arzneimittel in einer Menge mitgebracht werden, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entspricht.
Für Kraftstoffe gilt, dass für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge sowie bis zu 10 Liter mitgebracht werden dürfen.
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