Hamburger Zoll stoppt 170 Wärmepumpen aus China wegen mangelhafter Kennzeichnung
| Quelle: Hauptzollamt Hamburg
Am 23. Februar 2024 hat der Hamburger Zoll 170 Wärmepumpen aus China beschlagnahmt, da sie nicht den erforderlichen Kennzeichnungen entsprachen. Dies weckte den Verdacht, dass es sich um nicht konforme Ware handeln könnte. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, bestätigte diesen Verdacht und forderte den Importeur auf, entweder nachzubessern oder die Wärmepumpen nicht auf den deutschen Markt zu bringen.
Die Wärmepumpen benötigen für ihre Funktion ein fluoriertes Treibhausgas als Kältemittel. Seit dem Inkrafttreten der neuen EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 am 11. März 2024 ist für jede Ein- und Ausfuhr dieser Stoffe eine Lizenz erforderlich, die von der Europäischen Kommission vergeben wird. Hierfür muss der Importeur im F-Gas Portal registriert sein. Diese neue Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um die Emissionen des Industriesektors weiter zu senken.
Der Importeur der chinesischen Wärmepumpen war nicht in der Datenbank registriert und konnte keine Lizenz vorlegen. Daher war es nicht möglich, eine Konformitätserklärung auszustellen. Laut Aussage der Umweltbehörde ist dies kein Einzelfall, denn bei einer Vielzahl von Einfuhren, die aufgrund von Verstößen gegen die chemikalienrechtlichen Vorgaben der Verordnungen (EU) 517/2014 und (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase bearbeitet werden, ist die Kennzeichnung mangelhaft.
"Der Stopp der 170 Wärmepumpen durch das Zollamt Hamburg zeigt deutlich, wie wichtig die Überwachung der Einfuhren für den Schutz unserer Umwelt ist", betont Kristina Severon, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Hamburg. Die Wärmepumpen müssen nun entweder zurück nach China gebracht oder so nachgebessert werden, dass sie den Anforderungen des deutschen Marktes entsprechen. Weitere Informationen zu diesem Fall sind beim Hauptzollamt Hamburg erhältlich.
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