Hamburger Unternehmen führt jahrelanges Schwarzarbeitssystem
| Quelle: Hauptzollamt Hamburg
© Symbolbild
Am vergangenen Freitag (31.05.2024) fiel vor dem Landgericht Hamburg das Urteil gegen den Geschäftsführer eines Logistikunternehmens und zwei seiner Komplizen. Sie wurden angeklagt, über Jahre hinweg ein komplexes Täuschungssystem der Schwarzarbeit betrieben zu haben. Dabei sollen sie unter anderem falsche Rechnungen verwendet haben, um Schwarzlohnzahlungen an ihre Arbeitnehmer zu verschleiern. Die Ermittlungen des Hamburger Zolls und der Staatsanwaltschaft ergaben, dass die Angeklagten mehrere Hundert Beschäftigte ohne Abführung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben beschäftigt hatten. Dadurch entstand ein Schaden in Höhe von 3,3 Millionen EUR. Zusätzlich wurden 2,4 Millionen EUR Steuern hinterzogen.
Das Gericht folgte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sieben Monaten gegen den Hauptangeklagten wegen 13 Fällen von Steuerhinterziehung und 35 Fällen von Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Die Mitangeklagten erhielten Gesamtfreiheitsstrafen von fünf bzw. drei Jahren wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in zwei Fällen.
Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit / Symbolbild: © Zoll
Zur Kompensation des verursachten Schadens sollen insgesamt 531.630 EUR aus dem Vermögen der Täter eingezogen werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sieht in diesem Fall einen herausragenden Erfolg im Kampf gegen Wirtschafts- und Steuerkriminalität.
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