FKS Hamburg geht entschlossen gegen Schwarzarbeit vor!

// IN KÜRZE
Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung nahm die FKS in Hamburg zwei Großbaustellen unter die Lupe. Die Zöllner überprüften durch Personenbefragungen, ob Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben und ob die gesetzlichen Anforderungen, wie Arbeitsgenehmigungen für Ausländer und die Einhaltung von Mindestlöhnen, erfüllt sind. Es gelten spezifische Mindestlöhne im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk, während in anderen Baugewerbebranchen die allgemeinen Standards Anwendung finden.

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Im Rahmen einer deutschlandweiten Schwerpunktprüfung war auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Hamburg aktiv. Dabei wurden zwei Großbaustellen ins Visier genommen, um mit einer risikoorientierten Prüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche vorzugehen.

"Durch Personenbefragungen überprüften die Zöllnerinnen und Zöllner, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden", so Pressesprecher Oliver Bachmann.

Besonders im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten spezielle Mindestlöhne. In sämtlichen anderen Zweigen des Baugewerbes hingegen gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Auf diesen Anspruch hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer ein Recht. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind ungültig und werden bei Aufdeckung bestraft.

Die Prüfungen zogen sich bis in den Nachmittag und führten dabei zu 28 festgestellten Sachverhalten, die eine weitergehende Prüfung durch die FKS nach sich ziehen müssen. "Mögliche Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften wurden dabei viermal registriert. Darüber hinaus wurden 19 weitere mutmaßliche Missstände, die das Vorenthalten von Arbeitsentgelt betreffen, sowie vier Fälle möglicher illegaler Ausländerbeschäftigung aufgezeichnet", erläutert Bachmann.

Auf diese Prüfungen folgen umfassende Nachermittlungen, in deren Rahmen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und zusätzliche Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Zusatzinformation: Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf der Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein entscheidendes Instrument zur Senkung der Gesamtzahl der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung in Deutschland.


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