Hamburg plant rechtssichere Anpassung der Schuldenbremse
| Quelle: SPD Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Die jüngste Neuregelung der Schuldenbremse auf Bundesebene eröffnet den Bundesländern nun die Möglichkeit, strukturell Kredite aufzunehmen. Um diese für das Land verbindliche Regelung rechtssicher zu verankern, schlagen die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen eine Änderung der Hamburgischen Landesverfassung vor.
Milan Pein, Wikipedia, CC BY-SA 4.0
In der nächsten Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 24. April wird über den rot-grünen Antrag debattiert. Milan Pein, Abgeordneter der SPD-Fraktion Hamburg, erklärt dazu: "Mit der Grundgesetzänderung hat der Bund erstmals auch den Ländern eine begrenzte strukturelle Kreditaufnahme ermöglicht. Uns geht es jetzt vor allem um eine rechtssichere Umsetzung dieser Bundesregelung in Hamburg. Deshalb schlagen wir eine gezielte Anpassung der Landesverfassung vor. Der Grundsatz der Schuldenbremse bleibt bestehen - der Haushalt soll weiterhin grundsätzlich ohne neue Schulden auskommen. Eine Kreditaufnahme ist nur im Ausnahmefall und unter engen gesetzlichen Vorgaben möglich, sobald das noch ausstehende Bundesgesetz in Kraft tritt."
Dennis Paustian-Döscher, Abgeordneter der Grünen Fraktion Hamburg, fügt hinzu: "Mit der Verfassungsänderung stellen wir sicher, dass Hamburg bei künftigen Haushalten rechtlich auf sicherem Fundament steht - sobald das Bundesgesetz zur Verteilung der Kreditspielräume in Kraft tritt. Die Änderungen im Grundgesetz eröffnen neue Möglichkeiten, die auch für Hamburg relevant sein werden. Wichtig ist aber: Die Länderschuldenbremse bleibt im Grundsatz bestehen - künftig jedoch mit mehr Flexibilität, wie wir es seit langem fordern. Die Menschen in Hamburg können sich darauf verlassen, dass wir auch weiterhin mit Augenmaß und Verantwortung haushalten. An dieser Haltung ändern auch neue Schuldenregeln nichts."
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