Geldstrafe von 1.750 Euro!
| Quelle: Bundespolizei Flughafen
Am Montag wollte eine 31-jährige rumänische Staatsangehörige von Hamburg nach Bukarest fliegen. Gegen 14:45 Uhr stellte sie sich versehentlich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines anderen Fluges an.
Bei der Überprüfung durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass die Reisende seit Februar 2025 per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden gesucht wurde. Der Tatvorwurf: Diebstahl.
Auf sie wartete eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro, von der bisher nur ein Teil beglichen worden war. Damit stand noch ein Restbetrag von 1.750 Euro aus. Alternativ war im Haftbefehl eine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen vorgesehen.
Die Reisende konnte schließlich die geforderten 1.750 Euro bezahlen und wurde daraufhin aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Trotz der schnellen Behebung ihrer finanziellen Verpflichtungen verpasste sie jedoch ihren Flug.
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