Verkehrskontrollen im Hamburger Stadtgebiet

Zahl der Verstöße sorgt für Aufsehen!

// IN KÜRZE
Im Mai 2025 fanden im Hamburger Stadtgebiet Verkehrskontrollen mit Fokus auf "verbotswidriges Abbiegen/Wenden" und "Vorfahrt-Regeln" statt. Bei über 570 Kontrollen wurden mehr als 3.000 Personen und rund 4.100 Fahrzeuge überprüft. Dabei kamen diverse Straf- und Ordnungswidrigkeiten ans Licht: 21 Fahrten unter Alkoholeinfluss, 14 unter Drogen, 35 ohne Fahrerlaubnis sowie 10.266 Verstöße im ruhenden Verkehr. Weitere Verstöße umfassten technische Mängel, Handynutzung, Missachtung von Rotlicht und unerlaubtes Wenden/Abbiegen.

| Quelle:

© MAS

Zeit: Mai 2025
Ort: Hamburger Stadtgebiet

Im Mai 2025 wurden im Hamburger Stadtgebiet umfassende Verkehrskontrollen durchgeführt. Die Schwerpunkte lagen dabei auf "verbotswidrigem Abbiegen und Wenden" sowie auf "Verstößen gegen die Vorrang- und Vorfahrtregeln".

Im Laufe der mehr als 570 Kontrollen überprüften die Polizistinnen und Polizisten über 3.000 Personen und knapp 4.100 Fahrzeuge. Dabei wurden unter anderem folgende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet:

Für Kraftfahrzeugführende:

Bei den Straftaten wurden 21 Fälle von Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, 14 Fälle unter dem Einfluss von Drogen, 35 Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und insgesamt 74 sonstige Straftaten registriert.

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gab es bemerkenswerte Zahlen: 10.266 Verstöße im ruhenden Verkehr, 257 technische Mängel, 190 Fälle der verbotswidrigen Handynutzung, 165 Missachtungen des Rotlichts, 473 Verstöße gegen das Verbot des Wendens oder Abbiegen, 374 Geschwindigkeitsübertretungen, 28 Fälle von Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, 87 Missachtungen der Anschnallpflicht, 25 Fälle, in denen Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert waren, 24 Fahren auf Gehwegen und 309 sonstige Verstöße.

Für Radfahrende:

Hier wurden 41 Ordnungswidrigkeiten wegen verbotswidriger Handynutzung, 43 Missachtungen des Rotlichts, 112 Fälle von Benutzung der falschen Radwegseite (sogenannte "Geisterradler"), 36 Fälle von Fahren auf Gehwegen und 16 sonstige Verstöße festgestellt.

Für E-Scooter-Nutzende:

Bei den festgestellten Straftaten wurden 3 Fälle von Fahren unter Alkoholeinfluss, 6 Fälle unter dem Einfluss von Drogen, 9 Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie 16 sonstige Straftaten registriert.

Symbolfoto: Parkende Autos

Die Ordnungswidrigkeiten umfassen 2 Missachtungen des Rotlichts, 2 verbotswidrige Handynutzungen, 43 Fälle von zu zweit auf einem E-Scooter, 12 Fahren auf Gehwegen, 4 Befahrungen der falschen Radwegseite, 32 Verstöße im ruhenden Verkehr, 9 Fälle des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen und 11 sonstige Verstöße.

Für Zu-Fuß-Gehende:

Es wurden 2 Ordnungswidrigkeiten wegen Missachtung des Rotlichts festgestellt.

Darüber hinaus haben die Einsatzkräfte insgesamt 310 Mängelmeldungen - beispielsweise wegen nicht mitgeführter Papiere oder technischer Mängel - ausgestellt und 35 Blutprobenentnahmen angeordnet.

Die Polizei hat angekündigt, auch in Zukunft regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu verbessern und alle Verkehrsteilnehmenden zu sensibilisieren.


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