160 Einsatzkräfte der Polizei Hamburg führen mobile und stationäre Verkehrskontrollen durch
| Quelle: Polizei Hamburg
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Unter der Leitung der Verkehrsdirektion Süd (VD 4) führten am Dienstag annähernd 160 Einsatzkräfte der Polizei Hamburg mobile und stationäre Verkehrskontrollen durch.
Zu den Schwerpunkten "Alkohol und / oder Drogen" und "Rotlichtverstöße" überprüften sie 703 Fahrzeuge und 743 Personen. Das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie Rotlichtverstöße gehören nach wie vor zu den Hauptunfallursachen für folgenschwere Verkehrsunfälle. Im Jahr 2022 kam es zu 1.093 Verkehrsunfällen, bei denen Alkohol- und/oder Drogenkonsum nachgewiesen wurde. Davon kam es in 527 Fällen zu Personenschäden mit 611 Verunglückten (drei getötet, 100 schwer- und 508 leichtverletzt). Aufgrund der Missachtung des Rotlichtes kam es im Jahr 2022 zu 636 Verkehrsunfällen mit 462 Verletzten.
Im Einzelnen leiteten die Beamten unter anderem folgende Verfahren ein:
Straftaten:
4 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
1 x Fahren unter dem Einfluss von Drogen
1 x Unerlaubter Besitz von Betäubungsmittel
1 x Verstoß Pflichtversicherungsgesetz
Ordnungswidrigkeiten - Bußgeld:
148 x Missachtung des Rotlichts (KfzFahrende)
26 x Missachtung des Rotlichts (Fahrradfahrende)
3 x Missachtung des Rotlichts (Nutzende von eKF)
99 x verbotswidrige Handynutzung (KfzFahrende)
7 x verbotswidrige Handynutzung (Fahrradfahrende)
4 x Fahren unter dem Einfluss von Drogen
2 x Geschwindigkeitsverstoß
1 x Unterschreitung des Mindestabstands
Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld:
37 x verbotswidriges Wenden
21 x Parkverstoß
8 x Missachtung der Anschnallpflicht
1 x Missachtung des Rotlichts (zu Fuß Gehende)
86 x sonstiger Verstoß
Symbolbild: 40-Tonner-LKW in Hamburg-City
Ferner stellten die Polizisten sechs Verstöße im Schwerlastverkehr fest. (5 x mangelnde Ladungssicherung / 1 x Verstoß gegen die Sozialvorschriften) Des Weiteren wurden 48 Mängelmeldungen unter anderem wegen nicht mitgeführter Dokumente oder technischer Mängel ausgestellt.
Im Rahmen der Kontrolle kam es noch zu folgenden Besonderheiten: Polizisiten kontrollierten ein Fahrzeug, das bereits meldepflichtig gestohlen war. Der Fahrer des Pkw wurde vorläufig festgenommen, nachdem er sich nicht ausweisen konnte.
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