Norderelbbrücken werden erneuert!
| Quelle: Polizei Hamburg
Zeit: Freitag, 14.03.2025, 22:00 Uhr bis Montag, 17.03.2025, 05:00 Uhr
Von Freitag, dem 14. März 2025, um 22:00 Uhr bis Montag, den 17. März 2025, um 05:00 Uhr wird die Bundesautobahn (BAB) 1 zwischen der Anschlussstelle Billstedt und dem Autobahndreieck Norderelbe aufgrund von dringend notwendigen Baumaßnahmen vollständig gesperrt. Verkehrsteilnehmer müssen mit erheblichen Beeinträchtigungen rechnen.
Im Rahmen des geplanten Ausbaus der BAB 1 und der anschließenden Erneuerung der Norderelbbrücken werden umfangreiche Arbeiten erforderlich. Um die Stabilität und Sicherheit des Bauwerks zu gewährleisten, müssen spezielle Markierungsarbeiten durchgeführt werden. Dies führt zu einer Vollsperrung der BAB 1 in der oben genannten Zeitspanne. Eine entsprechende Umleitungsstrecke ist bereits ausgeschildert.
Um künftig die Haltbarkeit der Brücken zu schützen, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h begrenzt. Zudem ist das Überholen für Lkw untersagt, und dieses Verbot gilt in Fahrtrichtung Norden bereits ab der Anschlussstelle Hamburg-Harburg.
Des Weiteren wird ein Abstandsgebot von 50 Metern für Lkw eingeführt, das auch bei Stau jederzeit einzuhalten ist. Um einen reibungslosen Verkehrsfluss in Fahrtrichtung Norden sicherzustellen, wird die Verbindungsrampe der BAB 255 zur BAB 1 in Richtung Lübeck für Lkw mit einem Gewicht über 7,5 Tonnen gesperrt. Diese Fahrzeuge werden über die BAB 1, Anschlussstelle Harburg, umgeleitet, um anschließend die BAB 1 in Richtung Lübeck zu benutzen.
Die Missachtung dieser Verkehrsmaßnahmen wird nicht toleriert und konsequent geahndet. Trotzdem stehen den Fahrern in beiden Fahrtrichtungen weiterhin drei Fahrstreifen zur Verfügung.
Symbolbild: Baustelle am Baumwall.
Weitere Informationen zu den Baumaßnahmen sind auf der Homepage der Autobahn GmbH zu finden: [Autobahn GmbH Baustellenmeldung](https://www.autobahn.de/betrieb-verkehr/baustellenmeldung/a1-errichtung-verkehrslenkender-massnahmen-zur-schonung-des-tragwerks-der-norderelbbruecke-erfordern-eine-vollsperrung-vom-143-2200-uhr-bis-173-500-uhr).
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