Mann bei Körperverletzung und Volksverhetzung am S-Bahnhof Sternschanze festgenommen!

// IN KÜRZE
Ein 23-jähriger Mann steht im Verdacht, am 04.03.2025 im S-Bahnhof Sternschanze mehrere Straftaten begangen zu haben. Er fuhr ohne gültige Fahrkarte mit der S-Bahn von Hamburg-Altona nach Sternschanze. Bei einer tarifrechtlichen Kontrolle durch DB-Sicherheitsmitarbeiter konnte er keine Fahrkarte vorzeigen. Während der Kontrolle äußerte er sich volksverhetzend und schlug einem 25-jährigen Sicherheitsdienstmitarbeiter unvermittelt ins Gesicht. Die Bundespolizei ermittelt wegen Körperverletzung, Volksverhetzung und Erschleichen von Leistungen.

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S-Bahnhof Sternschanze (Symbolbild)

Nach ersten Erkenntnissen der Bundespolizei steht ein 23-jähriger Mann im Verdacht, am 04.03.2025 gegen 15:12 Uhr im S-Bahnhof Sternschanze mehrere Straftaten begangen zu haben. Diese beinhalten "Körperverletzung, Volksverhetzung und Erschleichen von Leistungen".

Symbolbild: Mitarbeiter der DB Sicherheit

Der deutsche Staatsangehörige soll zuvor ohne gültige Fahrkarte mit einer S-Bahn der Linie S2 von Hamburg-Altona nach Sternschanze gefahren sein. Nach dem Ausstieg sollte er von Mitarbeitern der DB Sicherheit kontrolliert werden, konnte jedoch keine gültige Fahrkarte vorzeigen.

Symbolbild: Security-Mitarbeiter vor einem Juweliergeschäft

Im Zuge der Kontrolle äußerte der Tatverdächtige eine volksverhetzende Äußerung und schlug einem Sicherheitsdienstmitarbeiter, 25 Jahre alt, unvermittelt mit der Faust ins Gesicht. Der angegriffene Mitarbeiter sowie eine weitere Sicherheitsdienstmitarbeiterin konnten den 23-Jährigen bis zum Eintreffen der angeforderten Landes- und Bundespolizei festhalten.

Bundespolizeistreife im Hauptbahnhof (Symbolbild, © Bundespolizei)

Umgehend erreichten alarmierte Streifenwagensbesatzungen der Bundespolizeiinspektion Hamburg sowie der Landespolizei Hamburg den Einsatzort. Der Geschädigte erlitt leichte Verletzungen, bei denen eine sichtbare Rötung im Gesicht erkennbar war. Eine Anforderung eines Rettungswagens zur Untersuchung der Verletzung lehnte er jedoch ab.

Der Tatverdächtige wurde vor Ort vorläufig festgenommen und äußerte sich nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Eine Alkoholisierung konnte nicht festgestellt werden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erhielt der Mann einen Platzverweis und wurde anschließend entlassen.

Gegen ihn wurden entsprechende Strafverfahren wegen Verdachts auf Volksverhetzung, Körperverletzung und Erschleichen von Leistungen eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen zur vorgeworfenen Volksverhetzung werden vom Landeskriminalamt (LKA) der Landespolizei Hamburg geführt, während die Ermittlungen zu den Delikten Körperverletzung und Erschleichen von Leistungen von der Ermittlungseinheit übernommen werden.


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