Entscheidung über neue U-Bahn-Linie U5

Baustelleneinrichtungsflächen im Visier!

// IN KÜRZE
Im Rahmen der Planung der neuen U-Bahn-Linie U5 müssen die Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) im Innenstadtbereich festgelegt werden. Diese Flächen sind entscheidend für den Betrieb der Tunnelbohrmaschine und dienen der temporären Nutzung für Transporte, Lagerung und Abstellungen. Um Baustellenverkehre zu minimieren, sollten die BE-Flächen nahe den Baustellen liegen. Angesichts öffentlicher Diskussionen über mögliche Flächen im Außenalster-Bereich erläutert die HOCHBAHN U5 Projekt GmbH die rechtlichen Anforderungen und das Verfahren zur Feststellung dieser Flächen.

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Symbolbild: Baustelle am Baumwall.

Im Rahmen der aktuellen Entwurfsplanung für die neue U-Bahn-Linie U5 stehen die erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) im Innenstadtbereich auf der Agenda. Diese BE-Flächen sind unerlässlich für den Einsatz der Tunnelbohrmaschine und werden temporär als Produktions-, Transport-, Lager- und Abstellflächen für Geräte und Material genutzt. Idealerweise sollten die BE-Flächen in unmittelbarer Nähe zu den Baustellen liegen, um kurze Transportwege zu gewährleisten und den Baustellenverkehr in der Stadt zu minimieren.

In Anbetracht der aktuellen öffentlichen Diskussion über potenzielle BE-Flächen im Bereich der Außenalster hat die HOCHBAHN U5 Projekt GmbH das Verfahren sowie die rechtlichen Anforderungen für die Entscheidung über diese Flächen genauer erläutert.

Aufgrund der formalen Vorgaben eines rechtskonformen Planfeststellungsverfahrens ist es notwendig, neben dem Streckenverlauf und den Haltestellen der U5 auch sämtliche potenziell geeigneten Optionen für BE-Flächen in einem umfassenden Prüfungs- und Abwägungsprozess zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Es ist entscheidend, einzelne Standorte nicht willkürlich auszuschließen, da dies den Planfeststellungsbeschluss angreifbar machen könnte. Dies könnte zu Verzögerungen führen, die nicht nur die Planung und Genehmigung verzögern, sondern auch zu ungewollten Kostensteigerungen führen können.

Um möglichst viele Optionen zu prüfen, wird ein weitreichender Suchraum für die Suche nach geeigneten BE-Flächen herangezogen. Bei der konkreten Auswahl sind einheitliche und transparent nachvollziehbare Kriterien von Bedeutung. Diese beinhalten Auswirkungen auf Verkehr, Umwelt, Freizeit und Wirtschaft sowie die Wiederherstellungsfähigkeit der Flächen nach der Verwendung als BE-Fläche.

Die Kriterien zeigen klar, dass bereits versiegelte Flächen grundsätzlich bevorzugt behandelt werden. Daher ist die Einrichtung von BE-Flächen im Bereich der Außenalster äußerst unwahrscheinlich und wird nicht aktiv angestrebt.


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