Anleinpflicht in Naturschutzgebieten

Hundehalter:innen müssen aufpassen!

// IN KÜRZE
In der Boberger Niederung wird seit Anfang Mai im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wieder mit Schafen und Ziegen beweidet. Der Geruch von Hunden kann bei Tieren in Naturschutzgebieten Stress auslösen. Deshalb appelliert die Umweltbehörde an Hundehalter:innen, sich an die Anleinpflicht zu halten, um sowohl Menschen als auch Tiere vor Gefahren zu schützen.

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In den Naturschutzgebieten Hamburgs müssen Hunde immer an der Leine geführt werden. Der Geruch eines Hundes löst bei den dort lebenden Tieren erheblichen Stress aus. Besonders in der Boberger Niederung kommt es vermehrt zu Situationen, in denen unangeleinte Hunde für Zwischenfälle sorgen. Seit Anfang Mai wird dort im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wieder mit Schafen und Ziegen beweidet.

Die Umweltbehörde appelliert deshalb an alle Hundehalter:innen, die Anleinpflicht zu beachten. Nur so können die tierischen Landschaftspfleger ihrer Arbeit nachgehen und weder sie, noch die Hunde laufen Gefahr, verletzt zu werden. Gehetzte Tiere können starke Stressreaktionen zeigen, die im schlimmsten Fall zum Tod führen. Der Hund selbst kann ebenfalls in Gefahr geraten.

In Boberg wird die Leinenpflicht derzeit durch die Ranger verstärkt kontrolliert. Wer nicht angeleint ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Wenn Schäferin und Schäfer oder Ranger die Aufforderung zur Anleinpflicht geben, ist dieser umgehend zu folgen. Weitere wichtige Informationen zu dem Thema finden sich in dem Flyer "Mit drei Beinen unterwegs".


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