Vollhöfner Wald wird 38. Naturschutzgebiet
| Quelle: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Auf einem im Hafengebiet gelegenen ehemaligen Spülfeld haben sich auf einer Fläche von etwa 74 Hektar Röhrichte, Laub- und Auwälder angesiedelt. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, diese Fläche als Naturschutzgebiet Vollhöfner Wald auszuweisen und den Wegfall der Fläche zu kompensieren, indem andere Flächen in entsprechender Größe für die Hafennutzung bereitgestellt werden.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) bereitet aufgrund eines entsprechenden Senatsbeschlusses vom Juni 2023 die Ausweisung des Areals Vollhöfner Weiden mit seinen wertvollen Röhrichten, Laub- und Auwäldern als Hamburgs 38. Naturschutzgebiet vor. Diese Fläche soll künftig zudem genutzt werden, um an mehreren Standorten Windkraftanlagen zu errichten und damit einen Beitrag zu Klimaschutz und zur Energiewende zu leisten.
In der Bildmitte: Jens Kerstan (© Senatskanzlei)
Wirtschaftssenatorin Dr. Melanie Leonhard: »Mit der Vereinbarung zum Flächentausch sichern wir eine hafennahe Fläche für die Umwelt und sichern zugleich, dass insgesamt die für den Hafen erforderliche Fläche erhalten bleibt. Außerdem können wir Standorte nutzen, um auf Hamburger Stadtgebiet erneuerbare Energie zu erzeugen. Damit erreichen wir gleich drei Ziele auf einmal!«
Die Entlassung des Areals Vollhöfner Weiden/Altenwerder West aus dem Hafennutzungsgebiet und die Änderung der bestehenden Hafenplanungsverordnung Altenwerder, die eine funktionale Kompensation durch hafenlogistische Nutzungen sowie Windenergieanlagen ermöglichen wird, sowie die rechtlich verbindliche Ausweisung des künftigen Naturschutzgebietes werden in einer gemeinsamen Beschlussfassung erfolgen.
In der Alten Süderelbe leben gefährdete Fischarten, wie der nachtaktive Schlammpeitzger (RL HH 3), der sich tagsüber in den Schlamm der Gewässersohle eingräbt und deshalb auf Unterhaltungsmaßnahmen, wie Grundräumung und Entschlammung der Sohle, empfindlich reagiert. Die Art ist in Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet und daher auch auf europäischer Ebene geschützt.
Die gefährdete Beutelmeise (RL HH 3) als Zeigerart für Auwälder bewohnt Weidengebüsche und Ufergehölze an großen Flussläufen, Bächen oder Altwässern. Dabei werden reich strukturierte Standorte mit einem Mosaik aus kleinen Gewässern, Gehölzbeständen und Röhrichten bevorzugt. Ihre kunstvolle Nesthöhlen aus Pflanzenwolle, Tierhaaren und Blattfasern, die sie an den äußeren Astspitzen von Bäumen und Büschen anlegen, sind auch im Bereich des Vollhöfner Waldes leicht zu erkennen. Für ein reichhaltiges Höhlenangebot in den Bäumen sorgen neben vielen Buntspechten auch der gefährdete Kleinspecht (RL HH 3).
Es konnten die Fledermausarten Kleinabendsegler, Großer Abendsegler (RL HH 3), Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Breitflügelfledermaus (RL HH 3) gefunden werden. Fledermäuse sind im Anhang IV der der FFH-Richtlinie gelistet und deshalb streng geschützt. Kleinabendsegler, Großer Abendsegler, Rauhaut- und Wasserfledermaus sind baumbewohnende Fledermäuse. Jeder Baum mit entsprechenden Strukturen (Höhlen, Risse, abplatzende Rinde o. ä.) kann grundsätzlich von Fledermäusen bewohnt werden, ohne dass dies immer von außen zu erkennen ist. Die Quartierbäume müssen deshalb geschützt werden, da die Tiere im Falle einer Nutzung den Aufschlag des Stammes auf die Erde nicht überleben. Der Vollhöfner Wald bildet mit seiner komplexen Biotopstruktur einen Ganzjahreslebensraum für Fledermäuse und ist durch die relative Nähe zur Elbe ebenfalls wichtig für durchziehende Fledermausarten.
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