Hamburg will Schuldenbremse neu regeln

Rot-Grün bringt Verfassungsänderung auf den Weg

// IN KÜRZE
Die Neuregelung der Schuldenbremse auf Bundesebene ermöglicht den Ländern, strukturell Kredite aufzunehmen. Um diese Regelung rechtssicher im Landesrecht zu verankern, schlagen die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen eine Änderung der Hamburgischen Landesverfassung vor. Die Bürgerschaft wird am 24. April über diesen Antrag debattieren. Dennis Paustian-Döscher von den Grünen betont, dass die Verfassungsänderung Hamburg rechtlich absichert, sobald das Bundesgesetz zur Verteilung der Kreditspielräume in Kraft tritt.

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Die recenten Änderungen der Schuldenbremse auf Bundesebene eröffnen auch für die Bundesländer neue Möglichkeiten zur strukturellen Kreditaufnahme. Um diese bundesweite Regelung rechtssicher in das Landesrecht zu integrieren, haben die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen eine Anpassung der Hamburgischen Landesverfassung initiiert. Dieser rot-grüne Antrag wird in der kommenden Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 24. April diskutiert.

Dennis Paustian-Döscher

@Pausti1980

Dennis Paustian-Döscher, Abgeordneter der Grünen Fraktion Hamburg, erklärt dazu: "Mit der Verfassungsänderung stellen wir sicher, dass Hamburg bei künftigen Haushalten rechtlich auf sicherem Fundament steht - sobald das Bundesgesetz zur Verteilung der Kreditspielräume in Kraft tritt. Die Änderungen im Grundgesetz eröffnen neue Möglichkeiten, die auch für Hamburg relevant sein werden. Wichtig ist aber: Die Länderschuldenbremse bleibt im Grundsatz bestehen - künftig jedoch mit mehr Flexibilität, wie wir es seit langem fordern. Die Menschen in Hamburg können sich darauf verlassen, dass wir auch weiterhin mit Augenmaß und Verantwortung haushalten. An dieser Haltung ändern auch neue Schuldenregeln nichts."

Milan Pein, Wikipedia, CC BY-SA 4.0

Milan Pein, Abgeordneter der SPD-Fraktion Hamburg, ergänzt: "Mit der Grundgesetzänderung hat der Bund erstmals auch den Ländern eine begrenzte strukturelle Kreditaufnahme ermöglicht. Uns geht es jetzt vor allem um eine rechtssichere Umsetzung dieser Bundesregelung in Hamburg. Deshalb schlagen wir eine gezielte Anpassung der Landesverfassung vor. Der Grundsatz der Schuldenbremse bleibt bestehen - der Haushalt soll weiterhin grundsätzlich ohne neue Schulden auskommen. Eine Kreditaufnahme ist nur im Ausnahmefall und unter engen gesetzlichen Vorgaben möglich, sobald das noch ausstehende Bundesgesetz in Kraft tritt."


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