Deutschland bekommt fünf Standorte
| Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ein neues europäisches Patentpaket schafft einen einheitlichen Patentschutz in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Ab dem 1. Juni 2023 wird das Einheitspatent eingeführt und mit ihm das Einheitliche Patentgericht (EPG) sowie seine fünf deutschen Standorte: die vier Lokalkammern in Hamburg, München, Düsseldorf und Mannheim sowie die Zentralkammerabteilung in München.
Nordrhein-Westfalens Minister der Justiz Dr. Benjamin Limmer betonte: "Das Einheitliche Patentgericht ist eine wichtige Ergänzung des europäischen Patentrechts."
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