Einheitliches Patentpaket tritt in Kraft

Deutschland bekommt fünf Standorte

// IN KÜRZE
Ab dem 1. Juni 2023 tritt das europäische Patentpaket in Kraft, das einen einheitlichen Patentschutz in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten schafft. Gleichzeitig werden fünf Standorte des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) in Deutschland eröffnen, darunter auch eine Lokalkammer in Hamburg. Dank dieser Vereinheitlichung verspricht sich Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina höheren Schutz von Innovationen, höhere Rechtssicherheit und niedrigere Kosten für den Patentschutz.

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Ein neues europäisches Patentpaket schafft einen einheitlichen Patentschutz in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Ab dem 1. Juni 2023 wird das Einheitspatent eingeführt und mit ihm das Einheitliche Patentgericht (EPG) sowie seine fünf deutschen Standorte: die vier Lokalkammern in Hamburg, München, Düsseldorf und Mannheim sowie die Zentralkammerabteilung in München.

Anna Gallina

@AnnaGallinaHH

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina sagte: "Wir stärken den Schutz von Innovationen, schaffen eine höhere Rechtssicherheit und versprechen uns durch die Vereinheitlichung niedrigere Kosten für den Patentschutz." Bayerns Justizminister Georg Eisenreich ergänzte: "Es freut mich, dass mit den beiden Richtern Tobias Pichlmaier und Dr. Matthias Zigann zwei exzellente Richter aus dem Freistaat dem Einheitlichen Patentgericht angehören werden."

Nordrhein-Westfalens Minister der Justiz Dr. Benjamin Limmer betonte: "Das Einheitliche Patentgericht ist eine wichtige Ergänzung des europäischen Patentrechts."


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