Verbraucherschutzministerkonferenz beschließt Initiativen des Hamburger Senats

// IN KÜRZE
Bei der Verbraucherschutzministerkonferenz in Konstanz wurden mehrere Initiativen von Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina beschlossen, darunter auch eine Initiative zur Stärkung der Rechte von Verbraucher:innen im Inkassoverfahren. Obwohl der Gesetzgeber bereits die Informationspflichten der Inkassodienstleister gestärkt hat, enthalten deren Schreiben noch immer teils einschüchternde, teils unzulässige Formulierungen.

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Unter dem Vorsitz Baden-Württembergs haben sich die Verbraucherschutzminister:innen der Länder und des Bundes in den vergangenen zwei Tagen zur Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Konstanz getroffen. Dabei wurden auch mehrere von Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina eingebrachte Initiativen beschlossen - unter anderem zu den Themen Bezahlmöglichkeiten, Inkassoverfahren und Lebensmittelspenden.

Anna Gallina

@AnnaGallinaHH

In einem von Hamburg initiierten Beschluss wird der Bund aufgefordert, die Rechte von Verbraucher:innen im Inkassoverfahren zu stärken. Ein solches Verfahren löst oft Verunsicherung bei den Betroffenen aus. Obwohl der Gesetzgeber in der Vergangenheit die Informationspflichten der Inkassodienstleister gestärkt hat, enthalten deren Schreiben noch immer teils einschüchternde, teils als bedrohlich wahrgenommene Formulierungen. Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagte dazu: "Verbraucher:innen benötigen klare und gute Informationen, um Inkassoschreiben bewerten zu können. Sie sollten auf einen Blick sehen können, welche Rechte sie haben und wo sie Unterstützung finden. Ein standardisiertes und verbindlich festgelegtes Informationsblatt, das künftig mit dem Inkassoschreiben versandt werden muss, wäre ein geeigneter Weg. Der Bund muss hier mehr Transparenz und Informationsgleichheit schaffen."

Die Konferenz beschloss zudem die Initiative zu einem stärkeren Schutz vor Tachobetrug bei Gebrauchtwagen und gebrauchten Wohnmobilen. Der Bund wurde aufgefordert, die Manipulation von Wegstreckenzählern in Fahrzeugen wirksamer zu bekämpfen. Gallina: "Trotz einer entsprechenden EU-Verordnung zum Schutz vor Tachobetrug ist es noch immer möglich, Kilometerstände von Fahrzeugen zu manipulieren und Käufer:innen damit gezielt zu täuschen. Der Bund muss hier Regelungen treffen und sich auf EU-Ebene für Ergänzungen der Verordnung einsetzen. Auch für ältere Gebrauchtfahrzeuge, die nicht von der EU-Verordnung erfasst sind, sollten Regelungen für einen wirksamen Schutz geschaffen werden."


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