"Gefährliche Kindertragen im Umlauf

Behörde fordert Rückrufe"

// IN KÜRZE
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz überprüft seit Frühjahr 2022 stichprobenartig Kindertragen, die im Online- und stationären Handel angeboten werden. Insgesamt 39 Modelle verschiedener Preiskategorien wurden dazu vom Prüfinstitut auf ihre Qualität hin untersucht, insbesondere auf Sicherheit und Funktionalität.

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Fast alle untersuchten Modelle weisen Mängel auf, teilweise sogar ernste Sicherheitsrisiken. Die Marktüberwachung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat verstärkt Kindertragen, die im Online-Handel angeboten werden, überprüft.

Überprüft wurde die Einhaltung der formalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen. Die länger laufende Untersuchung fand in drei Wellen seit Frühjahr 2022 statt.

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat schwerpunktmäßig stichprobenartige Überprüfungen von Kindertragen veranlasst. Dazu wurden insgesamt 39 Modelle verschiedener Preiskategorien aus dem Handel entnommen, 35 Modelle davon über mehrere Online-Plattformen sowie vier Modelle aus dem stationären Fachhandel. Anschließend wurden die Kindertragen von einem akkreditierten Prüfinstitut auf ihre Qualität hin untersucht. Im Vordergrund standen bei den qualitativen Anforderungen die Sicherheit beim Tragen, vor allem der ausreichende Schutz vor einem Durchrutschen bzw. Herausfallen des Kindes.

Mit wenigen Ausnahmen wurden bei fast allen Modellen Mängel festgestellt, davon in 31 Fällen formale Mängel mit bzw. ohne Sicherheitsrelevanz (z.B. fehlende Angaben zum Hersteller oder Modell, fehlende Warnhinweise oder Angaben zum Mindest- und Höchstgewicht des Kindes oder eine fehlende Gebrauchsanleitung). In 25 Fällen traten sogar sicherheitsrelevante technische Mängel auf, die bei 21 Modellen ein ernstes Risiko begründen. Hierbei bestand kein ausreichender Schutz gegen ein Herausfallen des Kindes. Stürze und somit ernsthafte Verletzungen des Kindes sind dadurch nicht auszuschließen. Keine Beanstandungen gab es bei den vier im stationären Fachhandel erworbenen Produkte.

Die Behörde hat für die Fälle von Mängeln Meldungen an das Europäische Schnellwarnsystem Safety Gate (RAPEX) veranlasst. Für mehrere Produkte wurden Rückrufe veranlasst. In vier Fällen ergriffen die Händler trotz Anhörung und behördlicher Anordnung bisher keine eigenen ausreichenden Korrekturmaßnahmen. Dies betrifft die folgenden Händler und verkauften Modelle, vor deren Verwendung dringend abgeraten wird:


Automatisch generierte Meldung (KI). | Originalmeldung aufrufen

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