Disziplinarverfahren gegen Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich eingestellt

// IN KÜRZE
Das Disziplinarverfahren gegen Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich, das im Oktober 2022 eingeleitet wurde, wurde eingestellt, da kein Dienstvergehen vorlag. Der Richter am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Nikolaus Berger stellte fest, dass Herr Fröhlich in dem zu überprüfenden Dienstgespräch richtigerweise auf die zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen hingewiesen hatte. Der Generalstaatsanwalt hatte das Verfahren selbst beantragt, um jedwedem bösen Anschein zu begegnen.

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Das Disziplinarverfahren gegen Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich, das die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz im Oktober 2022 eingeleitet hatte, ist eingestellt worden. Der Verdacht eines Dienstvergehens konnte nicht bestätigt werden.

Das Verfahren des zum unabhängigen Ermittlungsführer bestellten Richters am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Nikolaus Berger hat erbracht, dass Herr Dr. Fröhlich in dem zu überprüfenden Dienstgespräch richtigerweise auf die zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen hingewiesen hatte. Das Disziplinarverfahren hatte der Generalstaatsanwalt selbst beantragt, um jedwedem bösen Anschein zu begegnen.

Das Disziplinarverfahren sollte die in den Medien erhobenen Vorwürfe gegen den Generalstaatsanwalt in einem rechtlich geregelten Verfahren aufklären. In den Berichten war es um eine angebliche rechtswidrige Einflussnahme auf die Einleitung von Ermittlungen gegen den Hamburger Innensenator, den ehemaligen Wirtschaftssenator und den Polizeipräsidenten gegangen. Mit dem Disziplinarverfahren kam die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz als Dienstherrin auch ihrer Fürsorgepflicht nach.

Stadion des FC St. Pauli

Der Generalstaatsanwalt als Bediensteter wurde nun vollständig entlastet. Ausgangspunkt für das Disziplinarverfahren war eine Dienstbesprechung am 9. Juli 2019, in deren Rahmen vom Generalstaatsanwalt unter anderem mit der Leiterin der Korruptionsabteilung, dem zuständigen Hauptabteilungsleiter und dem stellvertretenden Behördenleiter der Staatsanwaltschaft erörtert worden war, ob gegen den ehemaligen Wirtschaftssenator Horch, den Innensenator und früheren Bezirksamtsleiter Grote sowie den Polizeipräsidenten Meyer Ermittlungsverfahren einzuleiten und Durchsuchungsbeschlüsse zu beantragen seien, nachdem diese Personen während einer Betriebsprüfung beim Fußballverein FC St. Pauli für die Veranlagungszeiträume 2013 bis 2016 auf Listen über nicht versteuerte Einnahmen aufgeführt worden waren.


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