Disziplinarverfahren gegen Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich eingestellt
| Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Das Disziplinarverfahren gegen Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich, das die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz im Oktober 2022 eingeleitet hatte, ist eingestellt worden. Der Verdacht eines Dienstvergehens konnte nicht bestätigt werden.
Das Verfahren des zum unabhängigen Ermittlungsführer bestellten Richters am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Nikolaus Berger hat erbracht, dass Herr Dr. Fröhlich in dem zu überprüfenden Dienstgespräch richtigerweise auf die zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen hingewiesen hatte. Das Disziplinarverfahren hatte der Generalstaatsanwalt selbst beantragt, um jedwedem bösen Anschein zu begegnen.
Das Disziplinarverfahren sollte die in den Medien erhobenen Vorwürfe gegen den Generalstaatsanwalt in einem rechtlich geregelten Verfahren aufklären. In den Berichten war es um eine angebliche rechtswidrige Einflussnahme auf die Einleitung von Ermittlungen gegen den Hamburger Innensenator, den ehemaligen Wirtschaftssenator und den Polizeipräsidenten gegangen. Mit dem Disziplinarverfahren kam die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz als Dienstherrin auch ihrer Fürsorgepflicht nach.
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