Stallpflicht für Geflügel in Hamburg aufgehoben
| Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Seit dem 10. Januar 2023 galt in Hamburg eine Stallpflicht für gehaltenes Geflügel, um ein Übergreifen der Geflügelpest auf Tierbestände zu verhindern. Nun wird die Stallpflicht zum Montag, 1. Mai 2023, aufgehoben. Sie betraf Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, unabhängig von Art oder Größe der Haltung, also auch für Hobbyhaltungen.
Ein Ausbruch der Geflügelpest in einem Bestand kann schwerwiegende Folgen haben, denn die betroffenen Tiere müssen getötet werden. Daher ist es weiterhin verboten, gehaltene Vögel über Märkte, Börsen oder Ausstellungen sowie über mobile Anbieter:innen aufzunehmen oder Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben in Hamburg durchzuführen. Ausnahmegenehmigungen können insbesondere aus Gründen des Tierschutzes erteilt werden.
Tierhalter:innen sollten weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten bzw. verbessern, beispielsweise das Wechseln der Schuhe vor dem Betreten der Ställe oder den Schutz des Futters und der Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen. Hamburger:innen werden gebeten, die Funde toter Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel den Veterinärbehörden unverzüglich zu melden.
// MEINUNG
Endlich ist es soweit! Hamburg kann aufatmen: Ab Montag, 1. Mai 2023, wird die Stallpflicht für gehaltenes Geflügel in der Stadt aufgehoben. Seit dem 10. Januar 2023 mussten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden, um ein Übergreifen der Geflügelpest zu verhindern. Dank des konsequenten Handelns der Behörden sinken die Fallzahlen und nun können wir aufatmen.
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