Keine Befangenheit bei Selbstkontrolle!
| Quelle: Hamburg Marketing GmbH
Bonn (ots) - Dr. Horst Avenarius, Vorsitzender des Deutschen Rates für Public Relations, hat die wiederholten Vorwürfe von Moritz Hunzinger, wonach die Rüge des Rates gegen ihn Ausdruck eines "pharisäerhaften institutionellen Konkurrenzneides" sei, entschieden zurückgewiesen.
Der Rat hatte sich vor der Diskussion des Falls Hunzinger eingehend mit der Frage beschäftigt, ob Ratsmitglieder, die als seine Konkurrenten wahrgenommen werden könnten, als befangen gelten sollten. Einstimmig wurde diese Frage verneint.
Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die Einschätzungen der Nicht-Agenturmitglieder im Rat. Sie machten deutlich, dass eine funktionierende berufliche Selbstkontrolle nicht möglich ist, wenn potenzielle Konkurrenzsituationen Raum für Befangenheiten lassen. Das Wesentliche an der freiwilligen Selbstkontrolle besteht darin, dass man seine Kollegen beurteilt. Dies gilt für jede vergleichbare Institution, also auch für andere Räte oder autonom entscheidende Instanzen innerhalb eines Berufsstandes.
Zusätzlich haben die an den Abstimmungen beteiligten Agenturmitglieder im Rat betont, dass sie weder gegenwärtig noch in naher Zukunft mit Kundenaufträgen betraut sind, die zuvor von der Hunzinger AG betreut wurden.
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