Hamburg reformiert Vergabegesetz

// IN KÜRZE
Der Senat hat heute ein Vorschaltgesetz zur Reform des Vergaberechts in Hamburg beschlossen. Das Gesetz soll dabei helfen, die Handlungsfähigkeit der städtischen Vergabe-Dienststellen zu sichern und die Anzahl der Vergabeverfahren mit einem Auftragswert ab 100.000 Euro zu erhöhen. Diese Entlastung ist notwendig, um die Beschaffungsfähigkeit der FHH aufrechtzuerhalten. Die Bürgerschaft wird sich vor der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf befassen.

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Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat heute ein Vorschaltgesetz zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Damit soll die Handlungsfähigkeit der städtischen Vergabe-Dienststellen sichergestellt werden. Die Anzahl der Vergabeverfahren hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Gleichzeitig stiegen die Anforderungen erheblich.

Das Vorschaltgesetz sieht vor, dass bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro im Liefer- und Dienstleistungsbereich ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren stattfindet. Oberhalb dieser Schwelle findet wie bislang die Unterschwellenvergabeordnung Anwendung. Ökologische und soziale Auswahlkriterien können in diesem Bereich gezielt Eingang in die Vergabeverfahren finden.

Zudem ermöglicht Hamburg im engen Ausnahmefall - wie einer Katastrophe oder Pandemie - die Aussetzung des Vergaberechts per Rechtsverordnung. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wird zudem die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien wie bevorzugten Bieretiketten erleichtert.

Die Bürgerschaft soll sich noch vor der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf befassen.


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