Steueränderungen für 2024

Millionen Arbeitnehmer profitieren!

// IN KÜRZE
Im kommenden Jahr werden steuerrechtliche Änderungen für die Bürgerinnen und Bürger in Hamburg wirksam. Dies betrifft unter anderem Anpassungen bei Grund- und Kinderfreibeträgen sowie der Sparzulage für Arbeitnehmer/innen. Senator Dr. Andreas Dressel betont, dass viele Millionen Arbeitnehmer/innen von diesen Änderungen profitieren werden und sich dies positiv auf ihre Geldbörse auswirken wird. Im Bundesrat wird noch über weitere Anpassungen für Besserverdienende beraten.

| Quelle:

Andreas Dressel

@ADressel

Das kommende Jahr bringt zahlreiche Änderungen im Bereich der Steuern mit sich, die vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Unter anderem werden die Grund- und Kinderfreibeträge sowie die Sparzulage angepasst. Senator Dr. Andreas Dressel betont: "Von den steuerrechtlichen Änderungen für 2024 werden viele Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland profitieren." Diese Entlastung aufgrund des Inflationsausgleichsgesetzes wird jedoch aufgrund der steigenden Energiekosten von vielen Arbeitnehmern nicht mehr wahrgenommen, aber dennoch positiv in der Geldbörse bemerkbar machen. Im Hinblick auf weitere teure Anpassungen, wie sie im Entwurf des Wachstumschancengesetzes vorgesehen sind, wird im Vermittlungsverfahren noch ausführlich diskutiert werden. Dabei bleibt es laut Dressel wichtig, dass die geplanten Steuerentlastungen, die hauptsächlich zu Lasten der Länder und Kommunen gehen, unsere Handlungsfähigkeit nicht gefährden.

Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen im Überblick genannt: Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer für Ledige steigt auf 11.604 Euro, Verheiratete erhalten einen Freibetrag von 23.208 Euro. Auch der Kinderfreibetrag je Elternteil erhöht sich auf 3.192 Euro. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von 1.464 Euro können somit insgesamt 4.656 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Für Eltern, die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, verdoppelt sich dieser Betrag auf 9.312 Euro. Zusätzlich wird auch der Unterhaltshöchstbetrag aufgrund der Anhebung des Grundfreibetrages auf 11.604 Euro angehoben.

Des Weiteren wird im kommenden Jahr die Sparzulage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgeweitet. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen von 20.000 auf 40.000 Euro werden doppelt so viele Personen berechtigt sein, diese Zulage zu erhalten.


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