Millionen Arbeitnehmer profitieren!
| Quelle: Finanzbehörde
Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen im Überblick genannt: Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer für Ledige steigt auf 11.604 Euro, Verheiratete erhalten einen Freibetrag von 23.208 Euro. Auch der Kinderfreibetrag je Elternteil erhöht sich auf 3.192 Euro. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von 1.464 Euro können somit insgesamt 4.656 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Für Eltern, die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, verdoppelt sich dieser Betrag auf 9.312 Euro. Zusätzlich wird auch der Unterhaltshöchstbetrag aufgrund der Anhebung des Grundfreibetrages auf 11.604 Euro angehoben.
Des Weiteren wird im kommenden Jahr die Sparzulage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgeweitet. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen von 20.000 auf 40.000 Euro werden doppelt so viele Personen berechtigt sein, diese Zulage zu erhalten.
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