Hamburg zieht Zwischenfazit der Grundsteuer-Reform und legt Eckpunkte vor
| Quelle: Finanzbehörde
Hamburg hat heute ein positives Zwischenfazit der Grundsteuer-Reform gezogen und Eckpunkte für die Grundsteuer C vorgelegt. Rechnerisch liegt die Rückmeldequote für die Grundsteuererklärungen bei 102,24 Prozent.
Von den gut 433.000 Eingängen gibt es nunmehr bereits rund 160.000 Grundsteuerwertbescheide, fast 37 Prozent. Mittlerweile liegen hierzu rund 14.100 Einsprüche vor - damit liegt die Einspruchsquote unter 10 Prozent.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel sagte: "Mein Dank gilt allen Steuerpflichtigen, die ihre Erklärungen abgegeben haben. Unser Grundsteuer-Wohnlage-Modell hat bei Experten überall gute Noten bekommen."
Anhand der vorliegenden Daten wird seitens der Finanzbehörde u. a. ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer B in Hamburg ermittelt werden, der für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist. Ebenso wird eine neue Messzahl für die Nutzflächen ermittelt. So soll sichergestellt werden, dass sich das Aufkommen bei der neuen Grundsteuer gegenüber dem Aufkommen nach dem alten Verfahren in den jeweiligen Teilbereichen nicht ändert und die neue Grundsteuer fair umgesetzt wird. Der ermittelte neue Hebesatz und die neue Messzahl werden in das Grundsteuergesetz aufgenommen.
Dressel: »Es bleibt bei unserem Versprechen der Aufkommensneutralität auf Basis der Werte von 2025 - im Gesamtaufkommen und in den Segmenten Wohnen und Nicht-Wohnen. Bis zum Sommer 2024 wird das Hebesatzgesetz beschlossen sein, dann kann jede und jeder genau berechnen, wie die Grundszeuer C für sie oder ihn ausfallen wird.«
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