Bayern klagt gegen bundesstaatlichen Finanzausgleich

// IN KÜRZE
Die Bayerische Staatsregierung hat heute beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Durchführung eines Normenkontrollverfahrens gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich einzureichen. Der Finanzsenator sowie elf weitere Länder bedauern diese Entscheidung, da der Finanzausgleich die finanziellen Voraussetzungen für einheitliche Lebensverhältnisse und öffentliche Leistungen im gesamten Bundesgebiet schafft. Auch Hamburg setzt sich für Erhalt des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ein.

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Die Bayerische Staatsregierung hat heute beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich einen Antrag auf Durchführung eines Normenkontrollverfahrens einzureichen. Finanzsenator Dressel sowie die Finanzministerinnen und Finanzminister elf weiterer Länder nehmen dies mit Bedauern zur Kenntnis.

Erst durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung einheitlicher Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Daher bekennt sich die überwiegende Mehrheit der Länder - sowohl Geber- als auch Nehmerländer - zu den geltenden Regelungen des Finanzausgleichs. Sie kritisieren deshalb den Beschluss Bayerns, gegen die erst im Jahr 2020 in Kraft getretenen Regelungen zu klagen.

Es bestehen keine Zweifel, dass der geltende Finanzausgleich in allen Elementen den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Die Ländergruppe sieht dem Ausgang des verfassungsgerichtlichen Verfahrens deshalb gelassen entgegen.

Andreas Dressel

@ADressel

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel sagte: "Wir bleiben bei der Solidarität unter den Ländern und stehen - trotz des mit über 800 Mio. Euro höchsten jemals geleisteten Beitrags - weiter zum Länderfinanzausgleich. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Die Solidarität untereinander ist zu wichtig, um sie im Wahlkampf im bayerischen Bierzelt zu opfern!"

Symbolbild: Blick in den Plenarsaal des Bundesrats (© Senatskanzlei HH)

Bund und Länder haben sich vor wenigen Jahren nach einem intensiven, mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft besonders finanzstarker Länder verbunden. Aus diesem Grund haben Vertreter der Bayerischen Staatsregierung bereits 2017 die Verfassungsmäßigkeit des Finanzausgleichs bestätigt.


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