Bayern klagt gegen bundesstaatlichen Finanzausgleich
| Quelle: Finanzbehörde
Die Bayerische Staatsregierung hat heute beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich einen Antrag auf Durchführung eines Normenkontrollverfahrens einzureichen. Finanzsenator Dressel sowie die Finanzministerinnen und Finanzminister elf weiterer Länder nehmen dies mit Bedauern zur Kenntnis.
Erst durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung einheitlicher Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Daher bekennt sich die überwiegende Mehrheit der Länder - sowohl Geber- als auch Nehmerländer - zu den geltenden Regelungen des Finanzausgleichs. Sie kritisieren deshalb den Beschluss Bayerns, gegen die erst im Jahr 2020 in Kraft getretenen Regelungen zu klagen.
Es bestehen keine Zweifel, dass der geltende Finanzausgleich in allen Elementen den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Die Ländergruppe sieht dem Ausgang des verfassungsgerichtlichen Verfahrens deshalb gelassen entgegen.
Symbolbild: Blick in den Plenarsaal des Bundesrats (© Senatskanzlei HH)
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