Hamburg setzt sich für stärkeren Mieterschutz ein!

// IN KÜRZE
Hamburg hat erfolgreich einen Gesetzesantrag zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor überhöhten Mieten und der Umgehung der Mietpreisbremse durch Kurzzeitvermietungen und möbliertem Wohnraum in den Bundesrat eingebracht. Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, bekräftigte, dass niemand überhöhte Mieten zahlen müsse und diese gezielten Umgehungen nun unterbunden werden sollen.

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Symbolbild: Blick in den Plenarsaal des Bundesrats (© Senatskanzlei HH)

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, hat heute vor dem Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Vermietung möblierten Wohnraums und zu Kurzzeitvermietungen in den Bundesrat eingebracht. Mieterinnen und Mieter in ganz Deutschland sollen zukünftig besser vor überhöhten Mieten und dem Aushebeln der Mietpreisbremse geschützt werden.

»Niemand sollte überhöhte Mieten zahlen müssen, weder in Hamburg, noch in ganz Deutschland. Dafür setzt sich Hamburg auch auf Bundesebene ein«, so Pein. Es soll verhindert werden, dass die Mietpreisbremse durch möblierte Vermietungen oder kurze Vertragslaufzeiten umgangen wird. Deshalb sollen Vermieter Möblierungszuschläge klar und transparent ausweisen und Kurzzeitvermietungen ab sechs Monate nicht mehr von der Mietpreisbremse ausgenommen werden.

Anna Gallina

@AnnaGallinaHH

Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, erklärt: »Das Thema Mieten ist eines der großen sozialen Themen unserer Zeit. Der Hamburger Senat setzt sich für einen stärkeren Mieterschutz ein. Wir müssen hier Schlupflöcher schließen und verhindern, dass getrickst wird. Kurzzeitvermietungen, juristisch auch als »Kettenvermietungen» bezeichnet, sind kurzfristige Mietverträge von maximal drei Monaten.«


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