"Senat schützt Mieterinnen und Mieter in Hamburg"

// IN KÜRZE
Der Hamburger Senat hat zwei Verordnungen neu erlassen, die Mieterinnen und Mieter schützen. Mit der Kappungsgrenzenverordnung sind Mieterhöhungen auf 15% innerhalb von 3 Jahren begrenzt und die Kündigungsschutzfristverordnung schützt Mieter vor einer Kündigung mit einer 10 jährigen Sperrfrist. Beide Verordnungen gelten für ganz Hamburg mit maximal möglichen Dauer.

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Der Hamburger Senat hat heute Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter ergriffen: Mit einer Verordnung sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt, mit einer weiteren wird eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren erhalten. Damit trägt der Senat dem angespannten Hamburger Wohnungsmarkt Rechnung.

Karen Pein (© Foto: IBA Hamburg, Bente Stachowske)

Senatorin Karen Pein erklärt: "Der Neuerlass der beiden Verordnungen ist ein wichtiges Signal an Hamburgs Mieterinnen und Mieter: Der Senat nutzt auch weiterhin alle bundesgesetzlich verankerten Möglichkeiten, die Menschen in der Hansestadt vor Mieterhöhungen und Kündigungen zu schützen." Die Verordnungen gelten flächendeckend für ganz Hamburg und treten zum 1. September 2023 in Kraft.


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